Mögliche MaßnahmenEU plant schärfere Regeln für Airbnb im Kampf gegen Wohnungsnot

Die Europäische Union (EU) plant im Kampf gegen den Mangel an bezahlbarem Wohnraum in Touristenhochburgen schärfere Regeln für Kurzzeitvermieter wie Airbnb.
Die Europäische Union (EU) plant im Kampf gegen den Mangel an bezahlbarem Wohnraum in Touristenhochburgen schärfere Regeln für Kurzzeitvermieter wie Airbnb. Dies geht aus einem Gesetzentwurf hervor, der der Nachrichtenagentur Reuters am Freitag vorlag. EU-Kommissionsvizepräsidentin Teresa Ribera wird das Gesetz für bezahlbaren Wohnraum ("Affordable Housing Act") voraussichtlich am 9. September vorstellen. Damit sollen die Vorschriften in Europa vereinheitlicht werden, nachdem Metropolen wie Paris, Barcelona und Venedig bereits eigenmächtig gegen Airbnb vorgegangen waren. In mehreren Ländern hatte es in der Vergangenheit Proteste von Anwohnern und Bürgerinnen und Bürgern gegen die Zunahme von Ferienwohnungen gegeben.
Der Entwurf legt fest, wann ein angespannter Wohnungsmarkt Einschränkungen rechtfertigt. Maßgeblich dafür soll das Verhältnis von Immobilienpreisen zum Einkommen der Bevölkerung sein. Zudem sollen die Behörden das Bevölkerungswachstum sowie Angebot und Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt berücksichtigen. Als mögliche Maßnahmen schlägt die Kommission Obergrenzen für Vermietungen oder Bestandsschutzregelungen vor. Diese seien einem kompletten Verbot vorzuziehen. Alle Eingriffe müssten jedoch diskriminierungsfrei und verhältnismäßig sein sowie im öffentlichen Interesse liegen.
Der Lobbyverband CCIA, der auch Airbnb vertritt, warnte vor unverhältnismäßigen Einschränkungen. Ohne entsprechende Prüfungen diene das Gesetz niemandem, teilte der Verband mit. Dies gelte sowohl für Eigentümer, die sich mit der Vermietung eines Zimmers etwas dazuverdienten, als auch für Regionen, die vom Tourismus lebten.
Über den Gesetzentwurf müssen noch die EU-Staaten und das Europäische Parlament beraten. Bereits im Mai war eine EU-Verordnung in Kraft getreten, die Kurzzeitvermieter zum Datenaustausch mit den Behörden verpflichtet.