Kabinett berät GesetzesentwurfBundesregierung will Haftungsregeln für E-Scooter-Unfälle verschärfen und Schadenersatz erleichtern

Die Bundesregierung will Haftungsregeln für Unfälle mit E-Scootern deutlich verschärfen.
Geschädigte sollen es künftig leichter haben, Schadenersatz zu erhalten. Über einen entsprechenden Entwurf aus dem Justizministerium soll das Kabinett an diesem Mittwoch beraten.
Wie die Bundesregierung unter Berufung auf Daten des Statistischen Bundesamts berichtet, ist die Zahl der Unfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen - von rund 4.000 Straßenverkehrsunfällen im Jahr 2021 auf fast 8.000 Unfälle im Jahr 2024.
"Besonders E-Scooter von Sharing-Anbietern sind häufiger in Unfälle verwickelt", sagt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig. Sie findet: "Es darf nicht sein, dass Geschädigte auf ihren Kosten sitzen bleiben, nur weil der Fahrer längst verschwunden ist." Sie sehe, was die Haftung angeht, keinen Grund, E-Scooter von Sharing-Anbietern anders zu behandeln als Mietwagen.
Nach geltendem Recht sind E-Scooter von den strengen Haftungsregeln für Kraftfahrzeuge ausgenommen. Geschädigte sind bislang, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen, darauf angewiesen, ein Verschulden - insbesondere des Fahrers - darzulegen und zu beweisen. Gerade bei Mietrollern ist das aber schwierig - erst recht, wenn es um einen Unfall geht, dessen Ursache ein falsch abgestellter oder umgestürzter E-Roller auf dem Gehsteig ist.
Hier soll künftig eine verschuldensunabhängige Halterhaftung gelten. Für Fahrerinnen und Fahrer von E-Rollern soll das Verschulden vermutet werden. Das heißt, sie würden dann ebenfalls haften, wenn sie sich nicht entlasten können. "Die Gefährdungshaftung des Halters sorgt dafür, dass Flottenbetreiber auftretende Unfallkosten in ihre Kalkulation einstellen müssen", heißt es in dem Gesetzentwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.