Abschließende Entscheidung steht noch ausKartellamt hat Bedenken bei der Übernahme von 200 Tegut-Filialen durch Edeka

Das Bundeskartellamt hat "erhebliche wettbewerbliche Bedenken" gegen die Übernahme von rund 200 Tegut-Filialen durch Edeka.
Das Bundeskartellamt hat "erhebliche wettbewerbliche Bedenken" gegen die Übernahme von rund 200 Tegut-Filialen durch Edeka. Die bislang von Edeka angebotenen Zusagen reichten nach vorläufiger Einschätzung nicht aus, um diese Bedenken vollständig auszuräumen, erklärte das Kartellamt am Freitag. Edeka und Tegut könnten nun Stellung nehmen, dann werde das Kartellamt seine abschließende Entscheidung treffen.
Edeka hatte im März den Kauf von 202 Tegut-Lebensmittelmärkten, 41 automatisierten Teo-Standorten, der Herzberger Bäckerei sowie eines Logistikzentrums angemeldet; im Juli machte Edeka laut Kartellamt nicht näher beschriebene Zusagen, um wettbewerbliche Bedenken auszuräumen.
Die vorläufige Bewertung des Kartellamts habe dennoch ergeben, "dass der Zusammenschluss regional auf einer Reihe von Absatzmärkten erhebliche Wettbewerbsprobleme aufwerfen würde", erklärte die Behörde. Das Kartellamt untersucht nach eigenen Angaben, ob sich durch den Zusammenschluss die Auswahlmöglichkeiten und der Wettbewerb in den jeweiligen Einzugsgebieten der Märkte erheblich verschlechtern würden. Nach seiner vorläufigen Bewertung hat es in 37 "regionalen Markträumen" erhebliche Bedenken - vor allem in Nord- und Osthessen, in Thüringen, Nordbayern und Baden-Württemberg.
Tegut mit insgesamt rund 300 Filialen in Hessen, Thüringen und Bayern sowie in Göttingen, Stuttgart und Mainz gehört seit 2019 zur Genossenschaft Migros Zürich. Sie hatte im März angekündigt, sie wolle Tegut komplett verkaufen. Im Juni genehmigte das Kartellamt die Übernahme von 36 Filialen in Hessen, Thüringen und Nordbayern durch den Lebensmitteleinzelhändler Tante Enso aus Bremen.
Kartellamtspräsident Andreas Mundt betonte am Freitag: "Unsere Aufgabe ist es, den angemeldeten Zusammenschluss ausschließlich nach den Vorgaben des Wettbewerbsrechts zu beurteilen." Für die Berücksichtigung anderer öffentlicher Interessen, wie zum Beispiel Beschäftigungseffekte, sehe das Gesetz gesonderte Verfahren vor. Betroffen vom Tegut-Verkauf sind rund 7700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es gab daher Forderungen aus der Politik, auch die Beschäftigungssicherung zu berücksichtigen.