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Soll Rechtslücke schließenUkraine-Sondertribunal: EU und Europarats-Mitglieder bekunden Absichtserklärung

15.05.2026, 16:02 Uhr
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Die ukrainische Hauptstadt wird immer wieder von Russland angegriffen. In einem Vorort von Kiew soll es zu einem Kriegsverbrechen gekommen sein. (Foto: Aleksandr Gusev/SOPA Images via )

Die von der EU und der Ukraine vorangetriebene internationale Initiative zu einem Ukraine-Sondertribunal hat eine weitere Hürde genommen.

Die von der EU und der Ukraine vorangetriebene internationale Initiative zu einem Ukraine-Sondertribunal hat eine weitere Hürde genommen. 34 Mitgliedstaaten des Europarats sowie die Europäische Union, Australien und Costa Rica bekundeten am Freitag in einer Erklärung ihre Absicht, dem künftigen speziellen Gerichtshof für die Ukraine beizutreten. "Der Moment, in dem Russland für seine Aggression zur Rechenschaft gezogen wird, rückt näher", erklärte der Europarat-Generalsekretär Alain Berset.

Das Ministerkomitee des Europarates - in dem die Außenminister der Mitgliedstaaten vertreten sind - verabschiedete bei seinem Treffen am Freitag in Moldaus Hauptstadt Chisinau eine Resolution, welche die Grundlagen für den "Lenkungsausschuss" des künftigen Tribunals festlegt. Nun gelte es, diesem politischen Bekenntnis "Taten folgen zu lassen, indem die Funktionsweise und die Finanzierung des Gremiums gesichert werden", erklärte Berset weiter.

Zu dieser Frage erklärte die EU-Kommission ihrerseits in einer separaten Mitteilung, dass sie sich mit zehn Millionen Euro an der Einrichtung der speziellen Justizbehörde beteiligen werde. Die Ukraine und die EU hatten im vergangenen Jahr die Einrichtung des Sondertribunals beschlossen, das beim - nicht zur EU gehörenden - Europarat angesiedelt sein wird. Das Gericht soll das "Verbrechen der Aggression" gegen die Ukraine ahnden und die politischen und militärischen Verantwortlichen aus Russland zur Rechenschaft ziehen.

Für die Ahndung von Kriegsverbrechen im Ukraine-Krieg ist der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag zuständig. Der IStGH kann jedoch nicht gegen Moskau wegen des "Verbrechens der Aggression", also der Entscheidung zum Angriff auf die Ukraine, vorgehen. Das Sondertribunal soll diese Rechtslücke schließen. Zwölf Länder des Europarats haben sich der Initiative bislang allerdings nicht angeschlossen. Dazu gehören neben den vier EU-Mitgliedstaaten Ungarn, Slowakei, Bulgarien und Malta die vier Balkanländer Serbien, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien und Albanien sowie die Türkei und die drei Kaukasusstaaten Armenien, Aserbaidschan und Georgien.

Quelle: ntv.de, afp

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