Vorwurf des Webseiten-ZugriffsVerlegerverbände fordern Eingreifen der EU-Kommission

Die großen deutschen Verlegerverbände werfen dem Facebook-Mutterkonzern Meta vor, sich weitreichende Nutzungsrechte an journalistischen Inhalten sichern zu wollen.
Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) sowie der Medienverband der freien Presse (MVFP) fordern deshalb die EU-Kommission auf, eine geplante Änderung der Geschäftsbedingungen von Meta zu prüfen und vorerst zu stoppen.
Hintergrund ist eine für den 30. Oktober angekündigte Änderung der Nutzungsbedingungen für gewerbliche Kunden. Nach Darstellung der Verbände will Meta künftig nicht mehr nur Inhalte nutzen dürfen, die Verlage selbst auf Plattformen wie Facebook oder Instagram veröffentlichen. Vielmehr solle der Konzern auch die mit diesen Beiträgen verlinkten Webseiten automatisiert durchsuchen, speichern und auswerten dürfen. Das betreffe unter anderem Artikel, Archive, Bilder und Videos.
Für reine Privatnutzer von Facebook und Instagram ändert sich am 30. Oktober im Wesentlichen nichts im Alltag; der Fokus des Updates liegt auf Geschäftskonten, Werbeanzeigen und der Erfassung von Webinhalten.
Die Verlegerverbände befürchten, dass Meta auf diese Weise umfangreiche journalistische Inhalte ohne zusätzliche Zustimmung oder Vergütung für eigene kommerzielle Produkte verwenden könnte. Auch eine Nutzung im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz sei nach ihrer Einschätzung weiterhin möglich.
Meta hatte die umstrittenen Nutzungsbedingungen nach Kritik bereits überarbeitet. Die Verbände halten die Änderungen jedoch nicht für ausreichend. Sie sehen einen möglichen Verstoß gegen den europäischen Digital Markets Act (DMA), der die Marktmacht großer Digitalkonzerne begrenzen soll. Die EU-Kommission müsse eingreifen, bevor durch die automatisierte Erfassung der Inhalte möglicherweise unumkehrbare Tatsachen geschaffen würden.