Schadenersatz für Anleger? Bafin im Wirecard-Skandal verklagt
24.07.2020, 11:50 Uhr
Belastet der Wirecard-Skandal am Ende den Steuerzahler?
(Foto: REUTERS)
Zuerst nimmt eine Anwaltskanzlei aus Baden-Württemberg ehemalige Wirecard-Vorstände und die Wirtschaftsprüfer EY ins Visier, nun reicht sie auch Klage gegen Deutschlands Finanzaufsicht ein. Ziel des angestrebten Musterverfahrens: Die Bafin soll für alle Käufe von Wirecard-Aktien ab einem Stichtag haften.
Die Anwaltskanzlei Tilp verklagt im Wirecard-Skandal nun auch die Finanzaufsicht Bafin auf Schadenersatz. Die Amtshaftungsklage sei beim Landgericht Frankfurt eingereicht worden, erklärte die Kanzlei. Der Klagvorwurf lautet auf jahrelangen Amtsmissbrauch der Bafin im Fall Wirecard, wie es auf der Internetseite der Kanzlei heißt.
"Die Bafin hat sich unseres Erachtens jahrelang unter grober Missachtung ihrer gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse eigener Ermittlungen gegenüber der Wirecard AG wegen Marktmanipulation verweigert", sagte Rechtsanwalt Andreas Tilp. Obwohl sie die öffentliche Berichterstattung über massive Unregelmäßigkeiten bei Wirecard genau gekannt habe, sei die Behörde einseitig gegen Journalisten und Leerverkäufer vorgegangen.
Wirecard ist einer der größten Bilanzskandale in der deutschen Geschichte. Der Dax-Konzern hat nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft München mindestens seit 2015 seine Bilanzen gefälscht. Doch erst Mitte Juni stellte Wirecards langjähriger Bilanzprüfer EY fest, dass rund 1,9 Milliarden Euro, die angeblich auf Treuhandkonten bei philippinischen Banken lagen, nicht existierten - ebenso wie große Teile des Asien-Geschäfts.
Bafin habe "nicht ordnungsgemäß ermittelt"
Tilp hat wegen des Skandals bereits EY und frühere Vorstände des zusammengebrochenen Zahlungsabwicklers verklagt. Tilp argumentiert, dass die Bafin mindestens für Geschäfte mit Wirecard-Papieren ab dem 18. Februar 2019 Schadenersatz leisten müsse. "Hätte sie ordnungsgemäß ermittelt, wäre der Bilanzbetrug am Freitag, dem 15. Februar 2019, längst öffentlich bekannt gewesen", sagte er. An dem Tag hatte die Bafin die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung mit der Prüfung der Wirecard-Bilanz beauftragt.
„Nach unserer festen Überzeugung haftet die Bafin zumindest für alle Erwerbe von Wirecard-Aktien und der Wirecard-Anleihe sowie Derivaten auf die Wirecard-Aktie, die ab dem 18. Februar 2019 erfolgten, auf Schadenersatz“, schrieb Rechtsanwalt Tilp weiter. Wie in den früheren Klagen beantragte Tilp auch diesmal ein Musterverfahren. Bei einem Musterverfahren handelt es sich um eine Art Sammelklage, bei der einer im Namen von vielen klagt.
Quelle: ntv.de, hul/rts