Wirtschaft

Für "menschenwürdiges Leben" EU-Parlament stimmt für Mindestlohnstandards

Die Europäische Union darf nur Mindestlohn-Leitlinien erlassen, aber keine konkreten Lohnhöhen festlegen.

Die Europäische Union darf nur Mindestlohn-Leitlinien erlassen, aber keine konkreten Lohnhöhen festlegen.

(Foto: picture alliance/dpa/AFP)

In Deutschland wird der Mindestlohn im Oktober auf zwölf Euro angehoben. Eine gesetzliche Lohnuntergrenze gibt es jedoch längst nicht in allen EU-Ländern. Mit einem Gesetz will das Europaparlament einheitliche Leitlinien für Mindestlöhne durchsetzen. Das stößt vor allem in nordischen Ländern auf Kritik.

Das Europaparlament hat einheitlichen Standards für Mindestlöhne in der Europäischen Union zugestimmt. Eine große Mehrheit der Abgeordneten sprach sich für ein zuvor von Unterhändlern des Parlaments und der EU-Staaten ausgehandeltes Gesetz aus. Mindestlöhne sollen demnach als fair angesehen werden, wenn sie 50 Prozent des Brutto-Durchschnittseinkommens abbilden. Nun ist der Weg nahezu frei dafür, dass die Regeln nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren in Kraft treten können. Die EU-Staaten müssen dem Vorhaben noch zustimmen, dies gilt aber als Formsache.

Der Kompromiss legt zwar keine einheitliche Höhe, aber Standards dafür fest, wie gesetzliche Mindestlöhne festgelegt, aktualisiert und durchgesetzt werden können. Zudem müssen EU-Länder Aktionspläne festlegen, um die Tarifbindung zu steigern, wenn deren Quote unter 80 Prozent liegt. Auch wenn die Mitgliedsländer nicht verpflichtet werden, eine Lohnuntergrenze einzuführen, müssen sie "dafür sorgen, dass ihre nationalen Mindestlöhne den Erwerbstätigen ein menschenwürdiges Leben ermöglichen", erklärte das EU-Parlament. Nach Angaben der EU-Statistikbehörde Eurostat haben 21 von 27 EU-Ländern nationale gesetzliche Mindestlöhne. In sechs Mitgliedstaaten werden Mindestlöhne ausschließlich durch Tarifverträge geschützt.

Der Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments, Dennis Radtke, sagte: "Wir brauchen überall in Europa eine funktionierende, eine starke Sozialpartnerschaft." Der CDU-Politiker hätte sich den Kompromiss aber teils ambitionierter gewünscht: "Ich finde es offen gestanden unerträglich, dass es an einigen Stellen - auch in Deutschland - möglich ist, den gesetzlichen Mindestlohn darüber zu erreichen, dass beispielsweise Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Zulagen wie Schmutzzulagen, Lärmzulagen oder sogar Trinkgelder in den Mindestlohn mit eingerechnet werden können." Es sei aber rechtlich nicht möglich gewesen, dies auf EU-Ebene zu regulieren.

Mindestlohn in Deutschland erfüllt Standards

Die Bundesregierung begrüßte die vereinbarten Regelungen. Die vom Bundestag beschlossene einmalige Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro pro Stunde stehe in Einklang mit den Vorgaben der Richtlinie. Ab Oktober hat Deutschland damit einen der höchsten Mindestlöhne in der EU. "Insofern wird im Hinblick auf die Mindestlohn-Richtlinie nach vorläufiger Prüfung auch kein Anpassungsbedarf in der deutschen Mindestlohngesetzgebung gesehen", teilte das Arbeitsministerium mit.

Die Europäische Union darf keine konkreten Lohnhöhen vorgeben, sondern nur Leitlinien erlassen. Vor allem nordische Länder hatten das Vorhaben kritisch begleitet. Dort gibt es zwar keinen gesetzlichen Mindestlohn, aber eine verhältnismäßig hohe Tarifbindung. Die Länder fürchteten, dass die EU sich zu sehr in nationale Angelegenheiten einmischen würde.

Quelle: ntv.de, mbu/dpa/AFP

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