Wirtschaft

Keine Entlastung für Stromkunden Erfolg für Netzbetreiber in Gebührenstreit

Rund 1100 Netzbetreiber hatten gegen die Kürzungs-Beschlüsse durch die Bundesnetzagentur geklagt.

Rund 1100 Netzbetreiber hatten gegen die Kürzungs-Beschlüsse durch die Bundesnetzagentur geklagt.

(Foto: dpa)

Weil Abgaben, Umlagen und Steuern den Strom verteuern, will die Bundesnetzagentur die Renditen für die Netzbetreiber kürzen - doch das Oberlandesgericht Düsseldorf schiebt diesem Plan nun einen Riegel vor. Es bemängelt methodisch fehlerhafte Berechnungen.

Die Strom- und Gasnetzbetreiber haben im Streit um die Höhe eines wichtigen Gebührenteils vor Gericht einen Etappensieg errungen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) gab der Beschwerde von rund 1100 Netzbetreibern gegen die Kürzungs-Beschlüsse durch die Bundesnetzagentur statt. Die Netzagentur habe bei der Festlegung der Eigenkapitalzinssätze die Marktrisiken unzureichend berücksichtigt und diese zu niedrig angesetzt, entschied das Gericht. Die Netzagentur müsse nun die Sätze neu berechnen.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig und hat keine aufschiebende Wirkung. Gegen sie kann binnen eines Monats Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt werden. Die Firmen wollen nicht hinnehmen, dass ihre Investitionen in die Leitungen künftig mit niedrigeren Zinsen vergütet werden als bislang. Für die Verbraucher könnte das Urteil zu höheren Ausgaben führen, machen die Netzkosten doch beim Haushaltskunden rund ein Viertel des gesamten Preises aus. Allerdings gelten die neuen Sätze bislang nur im Gasbereich, der Strombereich sollte 2019 folgen.

Die Netzbetreiber Amprion, 50Hertz und Open Grid Europe sowie diverse Stadtwerke hatten geklagt. Ein vom OLG beauftragter Gutachter hatte bereits in der Verhandlung Zweifel an der Methodik der Behörde bei der Berechnung der Renditen angebracht. Verbraucherschützer wiederum halten die Renditen für hoch genug, um die Modernisierung der Energienetze sicherzustellen. Die Zinssätze werden von den Betreibern als Netzkosten veranschlagt, den Energieversorgern in Rechnung gestellt und von diesen an die Verbraucher weitergereicht.

Die Bundesnetzagentur hatte beschlossen, dass für die Betreiber von Strom- und Gasnetzen die Eigenkapitalzinssätze für Neuanlagen - vor Steuern gerechnet - auf 6,91 Prozent von 9,05 Prozent gekürzt werden und für Altanlagen auf 5,12 Prozent von 7,14 Prozent. Die Regelungen sollten für Gasnetze von 2018 bis 2022 und für Stromnetze von 2019 bis 2023 gelten. Ein Prozentpunkt macht dem Gericht zufolge für den Zeitraum von fünf Jahren ein Volumen von rund einer Milliarde Euro aus.

Quelle: ntv.de, jug/rts/dpa

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