Wirtschaft

Anwohner-Klagen ohne Erfolg Gericht bestätigt Wannsee-Flugroute

Die Flugrouten des geplanten Hauptstadtflughafens sorgten bereits für etlichen Streit.

Die Flugrouten des geplanten Hauptstadtflughafens sorgten bereits für etlichen Streit.

(Foto: dpa)

Nach etlichem Hin und Her genehmigt ein Gericht die Flugroute des Hauptstadtflughafens über den Wannsee. Anwohner und Gemeinden hatten dagegen geklagt. Auch, weil Flugzeuge nun einen Forschungsreaktor überqueren.

Die umstrittene Wannsee-Flugroute des künftigen Berliner Hauptstadtflughafens ist rechtens. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg wies die Klagen von Anwohnern und Gemeinden gegen die Strecke ab. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.

Die Route würde Flugzeuge über den Wannsee und Zehlendorf in Berlin sowie über Teltow, Stahnsdorf und Kleinmachnow in Brandenburg führen. In der Nähe des Wannsees würde von den Maschinen ein Forschungsreaktor überquert.

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung hatte die Route Anfang 2012 festgelegt. Das Oberverwaltungsgericht untersagte sie jedoch ein Jahr später, weil das Absturz- und Anschlagsrisiko über dem Forschungsreaktor nicht ermittelt worden sei. Das Bundesverwaltungsgericht hob diese Entscheidung wieder auf und forderte, Risiken und Alternativen genauer zu prüfen.

Nun entschied das OVG, das von den Klägern befürchtete Risiko eines betriebsbedingten Flugunfalls liege im Bereich des sogenannten Restrisikos. Dieses sei als "Lebensrisiko" von jedem zu tragen.

Quelle: ntv.de, mli/dpa

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