Wirtschaft

Zweistufiges Plus Kabinett hebt Mindestlohn an

35 Cent mehr erhalten Mindestlohnbezieher ab 2019 pro Arbeitsstunde.

35 Cent mehr erhalten Mindestlohnbezieher ab 2019 pro Arbeitsstunde.

(Foto: picture alliance / Oliver Berg/d)

Mehr als eine Million Arbeitnehmer in Deutschland beziehen lediglich den Mindestlohn. Sie bekommen ab kommenden Jahr mehr Geld. Und auch 2020 soll die Lohnuntergrenze laut Kabinettsbeschluss steigen.

Die Bundesregierung hat bei der jüngsten Kabinettssitzung eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Die Lohnuntergrenze steigt demnach zum 1. Januar kommenden Jahres auf 9,19 Euro. Das entspricht einer Erhöhung um knapp vier Prozent. 2020 soll der Mindestlohn dann auf 9,35 Euro steigen - ein Plus von gut 1,7 Prozent. Die Regierung folgte damit den Empfehlungen der Mindestlohnkommission, die sich Ende Juni geäußert hatte. Derzeit liegt der Mindestlohn bei 8,84 Euro pro Stunde.

Die Kommission ist ein von der Regierung eingesetztes Gremium, dessen zentrale Aufgabe es ist, alle zwei Jahre eine Empfehlung zur künftigen Höhe des Mindestlohns abzugeben. In Reihen der mitregierenden SPD gibt es allerdings Stimmen, die sich offen für eine Erhöhung auf bis zu 12,00 Euro pro Stunde aussprechen. Auch die Linke hält den gesetzlichen Mindestlohn seit Jahren für zu niedrig.

Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer - außer für Langzeitarbeitslose nach Aufnahme einer Arbeit in den ersten sechs Monaten. Für Azubis, bei Pflichtpraktika oder Praktika unter drei Monaten gelten die Vorgaben nicht.

Die Lohnuntergrenze war bereits 2017 zum ersten Mal nach der Einführung von 8,50 Euro auf 8,84 Euro angehoben worden. In mehreren Branchen gibt es zudem Mindestlöhne, die über der allgemeinen Untergrenze liegen. Laut Statistischem Bundesamt erhielten im April vorigen Jahres knapp 1,4 Millionen Beschäftigte den gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro. Weitere rund 800.000 hätten weniger verdient, obwohl sie grundsätzlich unter das Mindestlohngesetz fielen.

Deutschland liegt mit der Mindestlohnhöhe im europäischen Vergleich im oberen Drittel. Anfang 2018 waren die Mindestlöhne nach einer Übersicht des gewerkschaftsnahen Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Europäischen Union (EU) nur in Luxemburg, Frankreich, den Niederlanden, Irland und Belgien höher.

Quelle: ntv.de, jwu/dpa/rts/AFP

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