Wirtschaft

Geringverdiener holen auf Mindestlohn lässt Verdienstlücke schrumpfen

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Wenn Arbeitnehmer weniger als 12,25 Euro pro Stunde verdienen, gehören sie laut Statistischem Bundesamt zu den unteren zehn Prozent.

Wenn Arbeitnehmer weniger als 12,25 Euro pro Stunde verdienen, gehören sie laut Statistischem Bundesamt zu den unteren zehn Prozent.

(Foto: picture alliance / Eibner-Pressefoto)

Rund um die Einführung des Mindestlohns gibt es eine intensive Debatte in Deutschland. Nach mehrfachen Anhebungen der Lohnuntergrenze steht fest, dass Geringverdiener bei der Lohnspreizung gegenüber Besserverdienern ein wenig aufholen.

Die Schere zwischen Gering- und Topverdienern in Deutschland hat sich wegen der deutlichen Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns verringert. Besserverdienende erhielten im April 2023 im Schnitt das 2,98-Fache des Bruttostundenverdienstes von Geringverdienenden, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Im April 2022 war es noch das 3,28-Fache. Zuvor hatte sich der Abstand zwischen 2018 und 2022 kaum verändert. So bekamen Besserverdienende im April 2018 den 3,27-fachen Verdienst.

"Treiber für diese Entwicklung war der vergleichsweise starke Verdienstzuwachs bei den Geringverdienenden aufgrund des gestiegenen Mindestlohns", erklärten die Statistiker den aktuellen Rückgang der sogenannten Lohnspreizung. Der gesetzliche Mindestlohn ist von April 2022 bis April 2023 von 9,82 Euro auf 12 Euro die Stunde angehoben worden. Dadurch erhöhten sich die Verdienste der untersten Gruppe um durchschnittlich 12,4 Prozent, die der oberen dagegen nur um 1,9 Prozent.

Dabei zählte eine Person im April vergangenen Jahres bis zu einem Stundenverdienst von 12,25 Euro zu den Geringverdienern, gehörte also zu den unteren zehn Prozent der Lohnskala. Wer mindestens 36,48 Euro Stundenlohn bekam, zählte zu den Besserverdienern und damit zu den oberen zehn Prozent.

In West- und Ostdeutschland fielen die Veränderungen beim Lohngefälle zuletzt ähnlich aus. Sowohl im Westen wie im Osten sank der Verdienstabstand. Dennoch bleibt das Lohngefälle im Westen deutlich größer als im Osten: So erhielten Besserverdienende in Westdeutschland im April 2023 den 3,04-fachen Bruttostundenverdienst von Geringverdienenden, während sie in Ostdeutschland den 2,49-fachen Verdienst erzielten. Im April 2022 lag der Verdienstabstand im Westen bei 3,34 und im Osten bei Faktor 2,8, so das Statistische Bundesamt.

Quelle: ntv.de, als/rts

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