Wirtschaft

Klage nimmt erste Hürde Oligarch will 700 Millionen von Ex-RWE-Chef

Können ehemalige RWE-Geschäftspartner Jürgen Großmann für Entscheidungen von 2007 haftbar machen?

Können ehemalige RWE-Geschäftspartner Jürgen Großmann für Entscheidungen von 2007 haftbar machen?

(Foto: picture alliance / dpa)

Weil RWE sich aus gemeinsamen Plänen in Russland zurückzog, fordern Investoren 700 Millionen Euro Schadensersatz. Den Konzern können sie nicht belangen, entschied ein Gericht - wohl aber dessen Ex-Boss Großmann.

Russische Investoren haben vor Gericht mit einer millionenschweren Schadenersatzklage gegen den ehemaligen RWE-Chef Jürgen Großmann einen Etappensieg erzielt. Eine Klage gegen Großmann sei zulässig, erklärte das Landgericht Essen, die Klage gegen den RWE-Konzern jedoch nicht. Denn hierbei habe es bereits ein Schiedsverfahren in London gegeben. "Der Schiedsspruch ist anzunehmen." Großmann sei an den Verfahren jedoch nicht beteiligt, sondern nur Zeuge gewesen. Gegen die Entscheidung des Gerichts können alle Parteien in Berufung gehen.

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Bei dem Streit geht es um den 2008 geplatzten Einstieg von RWE in den russischen Strommarkt. Der Sintez-Konzern des Unternehmers Leonid Lebedew wirft dem Versorger und dessen ehemaligen Vorstandschef Großmann vor, sich unberechtigt von den gemeinsamen Plänen zum Einstieg bei dem russischen Versorger TGK-2 verabschiedet zu haben. Sie haben Schadenersatz in Höhe von rund 700 Millionen Euro plus Zinsen gefordert.

Die Anwälte Großmanns waren nicht vor Gericht erschienen. Eine Sprecherin des ehemaligen RWE-Chefs lehnte eine Stellungnahme ab.

"Das Gericht hat heute unsere Position bestätigt, dass die Klage gegen RWE unzulässig ist", erklärte derweil der Essener Versorger. Die Entscheidung des Gerichts bezüglich der Klage gegen Großmann wollte der Konzern nicht kommentieren. "Nur so viel sei gesagt: Mit der Frage, ob tatsächlich Ansprüche gegen Herrn Dr. Großmann bestehen, hat das Gericht sich überhaupt noch nicht beschäftigt. Wir halten die klägerische Argumentation insoweit für völlig fernliegend."

Deutsche Versorger träumten vom Osten

RWE gehe davon aus, dass sich der Schiedsspruch in London auch auf Großmann erstrecke, da er seinerzeit als Organ des Konzerns gehandelt habe. Ob es im Fall eines abschließenden Urteils gegen Großmann finanzielle Konsequenzen für den Konzern geben würde, blieb offen.

Jahre vor der Ukraine-Krise und dem Rubelverfall in Russland hatten diverse europäische Versorger den Riesen-Markt im Osten ins Visier genommen. Der Düsseldorfer Eon-Konzern hat beispielsweise Milliardensummen in den Aufbau des dortigen Stromgeschäfts investiert.

RWE hatte im März 2008 eine Vereinbarung mit Sintez geschlossen, wonach die Unternehmen im Verbund den russischen Versorger TGK-2 übernehmen wollten. "RWE beabsichtigt, von der Sintez Gruppe 51 Prozent der zu erwerbenden Aktien zu übernehmen", hatte der Versorger damals angekündigt. "Sintez und RWE haben hierzu eine vorläufige Absichtserklärung unterzeichnet, wonach RWE künftig die Mehrheit an einem noch zu bildenden Konsortium erhalten soll." Dazu kam es jedoch nie. RWE gab die Pläne im September 2008 auf und begründete dies mit einem zu hohen Preis.

Quelle: ntv.de, mbo/rts

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