Wirtschaft

Kartellamt bestraft Preisbindung Schulranzenhersteller muss Millionen zahlen

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"Ergobag"-Schulranzen gehören zu den Marken der Kölner Firma Fond Of, die nun mit einem dicken Bußgeld des Bundeskartellamts belegt wird.

(Foto: imago images/Stefan Zeitz)

Viele Eltern kennen die Schultaschen "Ergobag" und "Satch". Deren Kölner Hersteller Fond Of machte seinen Händlern jahrelang Preisvorschriften. Das geht häufig zulasten der Käuferschaft und führt dazu, dass sie höhere Preise zahlen müssen. Das Bundeskartellamt verhängt darum ein Bußgeld in Millionenhöhe.

Der Schulranzenhersteller Fond Of aus Köln mit den Marken "Ergobag" und "Satch" muss zwei Millionen Euro Bußgeld zahlen, weil er seinen Händlern jahrelang Preisvorschriften machte. Eine solche vertikale Preisbindung gehe häufig zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher und könne dazu führen, dass sie im Ergebnis höhere Preise zahlen müssen, teilte das Bundeskartellamt mit. "Gerade bei Schulrucksäcken und Schultaschen ist die Zahlungsbereitschaft der Eltern zum Schutz der Kinder relativ groß. Hier noch zusätzlich eine Preisbindung durchzusetzen, ist in keiner Weise akzeptabel", erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt.

"Ergobags" sind Schultaschen, die nach Herstellerangaben dem "Prinzip der optimalen Lastverteilung" folgen, das sich im professionellen Wandersport bewährt habe. Die Ranzen kosten um die 200 Euro oder mehr. Unter der Marke "Satch" stellt Fond Of Schulrucksäcke für ältere Kinder her; auch hier wirbt der Hersteller mit dem ergonomischen Konzept.

Einhaltung mit Sanktionen gegen Händler durchgesetzt

Das Verfahren gegen Fond Of war im Zusammenhang mit einem Amtshilfeersuchen der österreichischen Wettbewerbsbehörde eingeleitet worden, die ebenfalls gegen das Unternehmen ermittelte, und nach einer Durchsuchungsaktion im Januar 2019, wie das Kartellamt mitteilte. Heraus kam, dass das Unternehmen "über Jahre hinweg Mindestpreise für seine Schulrucksäcke und -taschen vorgegeben" hat und dafür sorgte, dass die Händler diese Preise nicht unterschreiten. Fond Of habe die Preissetzung systematisch kontrolliert und die Einhaltung der Mindestpreise auch mit Sanktionen gegen die Händler durchgesetzt.

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Hersteller dürfen laut Kartellamt seit den 70er-Jahren nur unverbindliche Preisempfehlungen machen. Fond Of aber habe "seit der Frühphase" der Geschäftsbeziehungen mit seinen Händlern im März 2010 bis August 2018 die Einhaltung der Preise und Vorgaben für den Online-Verkauf "regelmäßig kontrolliert und angemahnt". Bei Abweichungen habe Fond Of "interveniert", die angesprochenen Händler stellten das beanstandete Verhalten teilweise ab.

Der Hersteller kooperierte nach Angaben der Behörde "umfassend", das Verfahren sei im Wege der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung abgeschlossen worden. Der Bußgeldbescheid ist damit rechtskräftig. Gegen die beteiligten Händler und gegen die für Fond Of handelnden Personen wurde das Verfahren eingestellt.

Quelle: ntv.de, abe/AFP

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