Klage von Landkreis abgewiesen Terminal-Bau in Frankfurt rechtmäßig
08.08.2018, 19:53 Uhr
Zurzeit läuft am neuen Terminal 3 in Frankfurt der Tiefbau, der Hochbau ist für nächstes Jahr geplant.
(Foto: picture alliance/dpa)
Die Bauarbeiten des neuen Terminal 3 am Flughafen Frankfurt laufen seit drei Jahren. Dagegen klagt der an die Stadt angrenzende Kreis Groß-Gerau, unter anderem wegen Fluglärms. Ein Gericht weist die Klage ab und verweist auf die Baugenehmigung.
Die Betreibergesellschaft des Flughafens Frankfurt am Main darf den Bau des dortigen dritten Terminals fortsetzen. Die Genehmigung für den ersten Bauabschnitt ist rechtmäßig, wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel entschied.
Das Terminal 3 ist Teil des Ausbaus des größten deutschen Flughafens. Der erste Bauabschnitt des Terminals 3 wurde bereits 2014 genehmigt, die Bauarbeiten begannen im Oktober 2015. Auf etwa 90.000 Quadratmetern erfolgt derzeit der Tiefbau, der Hochbau soll im kommenden Jahr folgen. An den geplanten drei Flugsteigen des neuen Terminals sollen ab 2023 jährlich 14 Millionen Passagiere abgefertigt werden können.
Der Kreis Groß-Gerau hatte im Juli 2015 Klage gegen die Baugenehmigung erhoben. Der Kreis macht geltend, nach Inbetriebnahme würden die Schulen des Kreises durch Fluglärm beeinträchtigt, kreiseigene Straßen würden für den Flughafen quasi zweckentfremdet.
Der VGH Kassel wies die Klage nun als unzulässig ab. Die verkehrliche Erschließung des neuen Terminals sei nicht Gegenstand der Baugenehmigung. Sie sei vielmehr schon in der Planfeststellung aus 2007 und 2013 "umfassend und abschließend geregelt worden". Gleiches gelte auch für den Lärmschutz. Beides habe die Stadt Frankfurt bei ihrer Baugenehmigung daher nicht mehr berücksichtigen müssen.
Quelle: ntv.de, cam/AFP