Wirtschaft

Verbraucherschützer unzufrieden VW will sich mit Gutachten entlasten

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Hat das Update dem Motor geschadet? Darum geht es kommende Woche vor Gericht.

(Foto: picture alliance/dpa)

Für die etwa 470.000 Teilnehmer der Musterfeststellungsklage gegen VW infolge des Dieselskandals steht der nächste Termin an. Eine wichtige Frage: Ist den VW-Kunden durch die Software-Updates ein Schaden entstanden?

Anfang nächster Woche beginnt die Fortsetzung der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Braunschweig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt - zusammen mit dem ADAC - gegen den Autobauer Volkswagen. Bei diesem Verhandlungstag geht es vor allem darum, zu prüfen, ob die Kläger überhaupt Anspruch auf Schadensersatz haben.

Vor rund vier Jahren wurde bekannt, dass in weltweit rund elf Millionen Dieselfahrzeugen der VW-Gruppe eine illegale Software eingesetzt worden war. In Deutschland waren fast drei Millionen Autos betroffen. Die Software drückte den Schadstoffausstoß bei Emissionstests - nicht aber im Straßenverkehr. Daraufhin gab es Software-Updates, um die illegalen Abschalteinrichtungen zu entfernen. Nun stellt sich unter anderem die Frage, ob VW-Kunden durch das Update ein Schaden entstanden ist, weil beispielsweise die Motoren der entsprechenden Autos schneller verschleißen.

"Keine Verschlechterung der CO2-Emissionen"

Der Konzern will beweisen, dass dies bei deutschen VW-Kunden nicht passiert ist. Bereits zum Start der ersten mündlichen Verhandlung in der Musterfeststellungsklage am 30. September hatte VW ein Gutachten vorgelegt, das zu dem Schluss kommt, dass die Restwerte von Dieselautos rund um das Bekanntwerden des Dieselskandals im September 2015 nicht gesunken waren.

Nun hat der Autobauer ein weiteres Gutachten in verschiedenen juristischen Verfahren und der Musterfeststellungsklage eingeführt. Im Kern beschäftigt sich die von VW in Auftrag gegebene Studie mit der Wirksamkeit der Software-Updates. Geprüft wurde, ob durch das Update Teile des Motors gelitten haben, und es zu einer Verschlechterung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen kam. Erstellt wurde die Studie vom Institut für Verbrennungskraftmaschinen und Fahrzeugantriebe der Technischen Universität (TU) Darmstadt. Sie liegt n-tv.de vor.

Ein essenzieller Bestandteil des Gutachtens sei "eine umfangreiche Vermessung von ausgewählten Versuchsfahrzeugen", die "ohne Beisein oder Einflussnahme von Volkswagen durchgeführt wurde", heißt es. Untersucht wurden der VW-Golf und VW-Passat mit unterschiedlichen Motorisierungen.

Die Studie kommt zu dem Schluss, dass die gesetzlichen Emissionsgrenzwerte nach dem Update eingehalten werden. Außerdem habe das Update zu keiner Verschlechterung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauch-Verhaltens geführt. Auch der Dieselpartikelfilter sei nicht "negativ von der technischen Maßnahme beeinträchtigt".

Für künftige Verhandlungen könnte das Gutachten für Volkswagen eine durchaus wichtige Rolle spielen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hält die Studie allerdings für "nicht überzeugend". Ronny Jahn, Leiter des "Teams Musterfeststellungsklagen" bei dem Verbraucherzentrale Bundesverband, sagte n-tv.de: "Es enthält diverse Unstimmigkeiten, die an den getroffenen Aussagen zweifeln lassen." Das Update sei für die Schadensersatzansprüche außerdem völlig unerheblich.

Bezeichnend sei auch die Tatsache, dass das Gutachten von einem Institut stamme, dessen Kooperationspartner die Volkswagen AG ist, so Jahn. "Maßgeblich ist, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher im Zeitpunkt des Vertragsschlusses getäuscht wurden."

Quelle: ntv.de

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