Irreführende Werbung Wettbewerbszentrale verklagt Zalando
05.11.2015, 16:08 Uhr
Verleitet der Online-Shop Zalando zum schnellen Kaufen?
(Foto: dpa)
Der Hinweis "3 Artikel verfügbar" kann dazu verleiten, in einem Online-Shop schnell zuzugreifen. Ist das Verfahren zulässig, wenn noch mehr Ware vorrätig ist? Die Wettbewerbszentrale nennt das "irreführende Werbung" und verklagt nun Zalando.
Die Wettbewerbszentrale hat den Online-Händler Zalando wegen irreführender Werbung verklagt. Zalando habe bei verschiedenen Artikeln auf seiner Internetseite einen geringeren Warenvorrat angezeigt als tatsächlich vorhanden gewesen sei, teilte die Zentrale mit. Die Wettbewerbszentrale ist eine von 1.200 Unternehmen und 800 Verbänden der Wirtschaft getragene Selbstkontrollinstitution.
Durch die irreführende Werbung sei bei Verbrauchern der Eindruck erweckt worden, man müsse sich mit einer Bestellung beeilen, um den gewünschten Artikel noch zu bekommen. Tatsächlich habe man die Anzahl der Produkte später im Warenkorb aber beliebig erhöhen können. Die Wettbewerbszentrale stufe dies als irreführende und damit unlautere Angebotspraxis ein und verlange deren Unterlassung, schreibt die Institution auf ihrer Webseite. Nachdem außergerichtliche Einigungsbemühungen scheiterten, habe sie eine Unterlassungsklage beim Landgericht Berlin eingereicht.
Zalando zeigte sich über die Klage überrascht. Man habe nach dem Hinweis der Wettbewerbszentrale bereits Ende August innerhalb von zwei Tagen die Formulierung im Zalando-Shop angepasst und dies auch "sehr transparent mit Medien und Kunden besprochen".
Angaben zu einem oder zwei verfügbaren Artikeln seien korrekt gewesen. Bei dem Hinweis "3 Artikel verfügbar" hätten dagegen "unter Umständen" auch mehr Artikel verfügbar sein können. "Seit Ende August ist die Aussage konkretisiert worden auf '3 Artikel verfügbar' oder 'mehr als 3 Artikel verfügbar', sodass alle möglichen Missverständnisse für unsere Kunden ausgeräumt sind", teilte das Unternehmen mit.
Quelle: ntv.de, kpi/DJ