"Unangemessener Eingriff" Woolworth zieht gegen 2G-Regel vor Gericht
08.12.2021, 21:13 Uhr
Per Eilverfahren versucht Woolworth, die Aussetzung der Regel in Nordrhein-Westfalen zu erreichen.
(Foto: imago images/Joko)
Seit der Verschärfung der Corona-Maßnahmen gilt auch in weiten Teilen des Einzelhandels die 2G-Regel. Die Kaufhauskette Woolworth will das nicht hinnehmen und klagt vor Gericht. Unter anderem sieht das Unternehmen den Gleichheitsgrundsatz verletzt.
Die Kaufhauskette Woolworth hat beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Klage gegen die 2G-Regelung im Einzelhandel eingereicht. Ein Gerichtssprecher sagte in Münster, das Unternehmen wolle im Eilverfahren die vorläufige Außervollzugsetzung der Regelung im bevölkerungsreichsten Bundesland erreichen.
Nach der 2G-Regelung haben nur Geimpfte und Genesene Zutritt zu vielen Läden. Ausgenommen von der Verschärfung der Corona-Regeln sind Läden des täglichen Bedarfs, also etwa Supermärkte, Lebensmittelgeschäfte und Drogerien. Das Unternehmen sehe in der 2G-Regel einen unangemessenen Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Berufsfreiheit und die Eigentumsgarantie, sowie einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, sagte der Gerichtssprecher.
Woolworth argumentiere, dass die Einführung der 2G-Regel unverhältnismäßig und unangemessen sei, so der Sprecher. Denn es sei zweifelhaft, ob vom Einzelhandel angesichts der vorhandenen Schutzmaßnahmen wie der Maskenpflicht überhaupt signifikante Infektionsgefahren ausgingen.
Mit einer Entscheidung über den Eilantrag sei in dieser Woche nicht mehr zu rechnen, sagte der Sprecher. Hätte die Kaufhauskette mit ihrer Normenkontrollklage Erfolg, würden davon nicht nur die Woolworth-Filialen profitieren, sondern auch alle anderen Einzelhändler in NRW. Von Woolworth war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.
Quelle: ntv.de, mdi/dpa