"Gibt maßgeschneiderte Lösungen" Zeiterfassung bringt Homeoffice nicht in Gefahr
08.07.2024, 06:29 Uhr Artikel anhören
Vertrauensarbeitszeitmodelle sind nicht in Gefahr, sagt das BAG.
(Foto: IMAGO/Westend61)
Kommen noch neue Regeln für die Arbeitszeit und deren Aufzeichnung in Deutschland? In der Realität wird die Arbeitszeit in vielen Unternehmen meist schon erfasst - flexible Modelle soll das nicht einschränken.
Die Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit in Deutschland hindert Beschäftigte und Unternehmen aus Sicht der obersten deutschen Arbeitsrichterin nicht an flexiblem Arbeitseinsatz. "In den Unternehmen haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer oft maßgeschneiderte Lösungen gefunden, die Arbeitszeit und damit auch mögliche Überstunden zu erfassen", sagte die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG), Inken Gallner in Erfurt.
Es fehle zwar noch immer eine Anpassung des Arbeitszeitgesetzes durch Bundesregierung und Bundestag. Inken verwies aber zugleich darauf, dass etwa 80 Prozent der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sagten, dass ihre Arbeitszeit betrieblich erfasst oder sie von ihnen selbst dokumentiert werde. Sie berief sich dabei auf Angaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz.
Flexible Modelle wie mobiles Arbeiten, Homeoffice oder Kernarbeitszeiten seien durch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vor knapp zwei Jahren nicht eingeschränkt. "Vertrauensarbeitszeitmodelle sind nicht in Gefahr, im Gegenteil", sagte Gallner. Sie reagierte damit auf Befürchtungen einiger Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände. Auch dafür würden schließlich die gesetzlichen Regelungen gelten wie eine elfstündige Ruhezeit pro Tag oder eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden.
Das "Wie" kann gesetzlich geklärt werden
Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts, dem Gallner vorsteht, war im September 2022 vorgeprescht und hatte in einer Grundsatzentscheidung erklärt, in Deutschland bestehe eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Dies gelte unabhängig von einer bereits damals diskutierten Änderung des Bundesarbeitszeitgesetzes. Damit war das "Ob entschieden", so Gallner.
Das "Wie" könne gesetzlich geklärt werden oder durch Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. "Wir haben herausgefunden, dass die Betriebsräte dafür ein Initiativrecht haben." Das Bundesarbeitsgericht habe eine vorangegangene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs auf Deutschland übertragen.
In der Ampel wird derzeit im Zuge der Bestrebungen um eine konjunkturelle Belebung oder "Wirtschaftswende" derzeit auch über mögliche flexiblere Regeln für die Arbeitszeit diskutiert.
Quelle: ntv.de, mba/dpa