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Pläne der Bundesregierung Bürgergeld-Empfänger sollen bis drei Stunden Arbeitsweg akzeptieren

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Bislang gilt ein täglicher Arbeitsweg von 2,5 Stunden als zumutbar.

Bislang gilt ein täglicher Arbeitsweg von 2,5 Stunden als zumutbar.

(Foto: picture alliance / imageBROKER)

Lange Pendelzeiten sollen für Bürgergeld-Beziehende kein Grund mehr sein, einen Job abzulehnen: Die Bundesregierung plant eine Verschiebung der Zumutbarkeitsgrenze. Überstunden und Arbeiten im Rentenalter sollen sich finanziell mehr lohnen.

Bürgergeld-Bezieher sollen künftig Jobs mit einem täglichen Arbeitsweg von bis zu drei Stunden annehmen müssen. Das sieht der Maßnahmenkatalog vor, auf den sich die Regierungskoalition bei ihren Verhandlungen zur Wachstumsinitiative geeinigt hat. Bislang gilt ein Zeitaufwand von 2,5 Stunden als zumutbar. Künftig soll bei einer Tagesarbeitszeit von mehr als sechs Stunden eine Pendelzeit von insgesamt drei Stunden (hin und zurück) zumutbar sein. Bei geringerer Arbeitszeit sind es 2,5 Stunden für den Arbeitsweg. Außerdem sollen Jobcenter in einem Umkreis von 50 Kilometern vom Wohnort des Bürgergeld-Beziehers nach einem Arbeitsplatz suchen.

Dem Katalog zufolge will die Ampel-Koalition zudem Überstunden und Arbeiten über das Renteneintrittsalter hinaus attraktiver machen. Dafür sollen auf "Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit hinausgehen" keine Steuern und Abgaben mehr bezahlt werden. In Betrieben mit Tarifbindung gelte das für Mehrarbeit oberhalb von mndestens 34 Wochenarbeitsstunden, in Firmen ohne Tarifvertrag ab der 41. Arbeitsstunde.

Auch die Erhöhung der regulären Arbeitszeit will die Ampel fördern: Stockt ein Teilzeitbeschäftigter seine Arbeitszeit auf und bekommt dafür vom Arbeitgeber eine Prämie ausgezahlt, soll diese steuerlich begünstigt werden. Die Höhe des Steuernachlasses muss noch geklärt werden.

Einmalzahlung für Arbeit im Rentenalter

Für Firmen mit Tarifbindung soll es dem Bericht zufolge Ausnahmeregeln von der Tageshöchstarbeitszeit geben. Ferner solle es weiterhin die Möglichkeit der Vertrauensarbeitszeit geben, mit der Mitarbeiter und Firmen auf eine technische Arbeitszeiterfassung verzichten.

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Wer als Rentner weiterarbeiten wolle, soll nicht nur die Auszahlung des Arbeitgeberanteils zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung erhalten können, sondern zusätzlich eine "Rentenaufschubprämie" wählen können. Dabei würden Mitarbeiter, die über die Altersgrenze hinaus arbeiten, eine Einmalzahlung in Höhe der Rente erhalten, die ihnen sonst ausgezahlt worden wäre.

Kanzler Olaf Scholz von der SPD, Finanzminister Christian Lindner von der FDP und Wirtschaftsminister Robert Habeck von den Grünen hatten am Freitag einen Durchbruch in ihren wochenlangen Verhandlungen über den Haushalt 2025 und ein Wachstumspaket erzielt. Die Debatte zwischen den Regierungsparteien um den Haushalt geht allerdings auch danach weiter.

Quelle: ntv.de, ino/AFP

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