Der Börsen-Tag

Der Börsen-Tag Diesel-Besitzer können nicht einfach so vom Kauf zurücktreten

Wer einen vom VW-Abgasskandal betroffenen Diesel neu gekauft hat, kann nicht einfach so vom Kaufvertrag zurücktreten und vom Händler das Geld zurückverlangen. Das teilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zu einem Ende September verkündeten Urteil mit. In dem Fall geht es um einen Mann, der nicht VW als Hersteller auf Schadenersatz verklagt hat. Er will stattdessen erreichen, dass sein Autohändler das kurz vor Auffliegen des Dieselskandals gekaufte Fahrzeug zurücknehmen und ihm einen Großteil des Kaufpreises erstatten muss.

Ein Rücktritt vom Kaufvertrag kommt laut BGH aber erst infrage, wenn die Reparaturversuche nichts gebracht haben oder der Händler die Nachbesserung trotz Aufforderung verweigert. Der Kläger in dem Fall hatte seinem Händler gar keine Frist gesetzt, sondern wollte sofort aus dem Vertrag heraus.

Quelle: ntv.de

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