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Dienstag, 07. Februar 20122012-02-07 11:55:22
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Beschwerde von Prinzessin Caroline von Monaco über den Schutz ihrer Privatsphäre abgewiesen. Der Abdruck eines Urlaubsfoto aus dem Jahr 2002, das die heute 55-Jährige und ihren zwei Jahre älteren Mann Ernst August von Hannover im Nobel-Wintersportort Sankt Moritz zeigt, verstoße nicht gegen die europäische Menschenrechtskonvention, urteilten die Straßburger Richter. Die deutschen Gerichte hätten zwischen dem Recht der Verleger auf freie Meinungsäußerung und dem Recht der Beschwerdeführer auf Achtung ihres Privatlebens sorgfältig abgewogen, hieß es in dem Urteil.
Prinzessin Caroline und ihr Mann hatten beklagt, dass die deutschen Gerichte die Veröffentlichung des Fotos nicht unterbunden hätten. Dadurch sei ihr Recht auf Privatleben, das in Artikel acht der Menschenrechtskonvention verankert ist, verletzt worden.
Die Richter entschieden nun, es könne nicht behauptet werden, dass die Prinzessin und ihr Mann gewöhnliche Privatpersonen seien. Außerdem hätten die Beschwerdeführer keine Beweise dafür vorgelegt, dass das Foto "in einem Klima der allgemeinen Belästigung" zustande gekommen sei.
Quelle: n-tv.de