Ratgeber

Beweglich, aktiv aber nicht zwangsläufig jung"Dynamisches Team" keine Altersdiskriminierung

10.06.2013, 14:39 Uhr

Die Formulierung "dynamisches Team" in einer Stellenanzeige ist kein Indiz für eine Altersdiskriminierung. Diese liegt erst vor, wenn das Stellengesuch zusätzliche Formulierungen enthält - etwa das Wort "jung" oder eine Altersobergrenze für Bewerber, urteilt ein Gericht.

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Wenn Firmen das Wort «dynamisch» in einer Stellenanzeige verwenden, schließen nicht automatisch ältere Bewerber aus. (Foto: dpa)

Firmen dürfen in einer Stellenanzeige die Formulierung "dynamisches Team" verwenden. Das ist keine Altersdiskriminierung. Von einer Benachteiligung älterer Bewerber ist erst auszugehen, wenn etwa von einem "jungen dynamischen Team" die Rede ist. So urteilte das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Az.: 2 Sa 217/12). Auf das Urteil weist der Bund-Verlag hin.

In dem verhandelten Fall hatte sich eine 1961 in Russland geborene Frau über das Stellenportal Stepstone auf drei beziehungsweise vier zeitlich folgende Ausschreibungen des beklagten Unternehmens als Softwareprogrammiererin beworben - laut Stellenausschreibung in einem "dynamischen Team". Dabei erinnerte sie anlässlich der vierten Ausschreibung lediglich an ihre frühere Bewerbung.

Die Klägerin erhielt keinen positiven Bescheid. In der Stellenausschreibung für "Java Software Ingenieure (m/w)" verlangte der ausschreibende potenzielle Arbeitgeber ausgezeichnete Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift sowie gute Kenntnisse unter anderem in bestimmten Softwarebereichen, die konkretisiert wurden, und ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Das unter anderem genannte Softwareprodukt Java hat die Klägerin in ihren früheren Tätigkeiten dabei nicht verwendet.

Als die Bewerberin eine Absage bekam, verklagte sie das Unternehmen auf Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 18.000 Euro. Sie sah in der Stellenausschreibung einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG). Sie argumentierte, Ältere würden durch die Formulierung ausgeschlossen - und sie hätte den Job allein aufgrund ihres Alters nicht bekommen.

Die Klage blieb ohne Erfolg. Nach Ansicht der Richter drückt der Begriff "dynamisch" lediglich aus, dass die Firma nach beweglichen und aktiven Mitarbeitern sucht. Eine Altersdiskriminierung liege erst vor, wenn das Stellengesuch zusätzliche Formulierungen enthält - etwa das Wort "jung" oder eine Altersobergrenze für Bewerber.

Quelle: ntv.de, awi/dpa