Nachweis für 2G- und 3G-Regel Gelber Impfpass reicht im Südwesten nicht mehr
26.11.2021, 14:32 Uhr
Bürgerinnen und Bürger haben noch bis zum 1. Dezember die Möglichkeit, sich einen QR-Code ausstellen zu lassen.
(Foto: Stefan Puchner/dpa/Symbolbild)
Wenn es um den Nachweis einer Corona-Impfung geht, hat in Baden-Württemberg der gelbe Impfpass aus Papier ausgedient. Künftig ist für die Kontrolle der 2G- oder 3G-Regeln ein QR-Code notwendig. Es bleibt aber noch eine Übergangsfrist.
Wer noch keinen digitalen Nachweis für seine Corona-Impfung hat, muss sich in Baden-Württemberg sputen: Der gelbe Impfpass reicht nach der neuen Corona-Verordnung für den Zugang zu sogenannten 2G- oder 2G-plus-Veranstaltungen nicht mehr aus, teilte das Sozialministerium am gestrigen Donnerstag mit. Impfnachweise müssen in digital auslesbarer Form vorliegen. Das soll "bis zu einem gewissen Grad mehr Sicherheit vor Impfpass-Fälschungen" bringen, erläuterte ein Sprecher.
Bürgerinnen und Bürger haben nach Angaben des Sprechers noch bis zum 1. Dezember die Möglichkeit, sich einen QR-Code ausstellen zu lassen. Der QR-Code - ein Quadrat aus schwarz-weißen Punkten - befindet sich auf dem Impfzertifikat, das man entweder direkt bei der Impfung bekommt oder bei Vorlage des gelben Impfpasses in der Apotheke abholen kann. Der Code kann mit der Corona-Warn-App oder der CovPass-App eingelesen werden. "Für Menschen, die kein Smartphone haben, kann der QR-Code auch einfach ausgedruckt mitgeführt werden."
Baden-Württemberg ist nicht das erste Bundesland mit einer solchen Regelung. In Berlin sind für 2G-Veranstaltungen, bei denen nur Geimpfte und Genesene Zutritt haben, längst nur noch digital lesbare Impfnachweise mit QR-Code zugelassen. Auch Brandenburg nahm die Regelung gerade in seine neue Verordnung zum Schutz vor dem Coronavirus auf.
Seit Mittwoch gelten in Baden-Württemberg schärfere Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus. In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens wie Innengastronomie, Sportveranstaltungen, Museen, Saunen, Bäder, Klubs, Diskotheken und Weihnachtsmärkte werden nur noch Geimpfte und Genesene (2G) zugelassen. Manchmal brauchen selbst diese noch einen aktuellen negativen Corona-Test (2G-plus).
Quelle: ses/dpa/AFP