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Der TagAfD darf von bayerischem Verfassungsschutz beobachtet werden

17.06.2026, 10:26 Uhr

Die Entscheidung ist gefallen: Die AfD darf durch das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden. Mit einem in München veröffentlichten Beschluss lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) die von der AfD beantragte Zulassung der Berufung gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts München ab. Die Entscheidung ist unanfechtbar. Das bayerische Landesamt hatte ein Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz zum Anlass genommen, die AfD zum Beobachtungsobjekt zu erklären.

Quelle: ntv.de