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Der TagArbeitsgericht: Nachfahren erben auch Urlaubstage
01.12.2015, 16:20 Uhr
Erben können vom Urlaubsanspruch eines verstorbenen Angehörigen profitieren? Ist das moralisch nicht fragwürdig? Abgesehen davon:
Nach Auffassung des Berliner Arbeitsgerichts haben Erben nach dem Tod eines Arbeitnehmers einen Abgeltungsanspruch und können sich dessen Urlaubstage auszahlen lassen.
Die Richter berufen sich auf eine EU-Richtlinie, wonach der Urlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine finanzielle Vergütung ersetzt wird. Für das Berliner Gericht zählt dazu auch ein Todesfall.
Geklagt hatten die Erben einer Frau, die bei ihrem Tod einen Urlaubsanspruch von 33 Tagen hatte. Das Bundesarbeitsgericht hatte vor einigen Jahren das Gegenteil entschieden. Gegen das Berliner Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.