Der TagAutofahrer muss für "Dooring"-Unfall voll haften
Nach einem sogenannten "Dooring"-Unfall hat das Kölner Landgericht einen Autofahrer zur vollen Haftung für die Schäden verurteilt. Der Autofahrer hatte seine Fahrertür so geöffnet, dass ein Rennradfahrer mit ihr kollidierte und sich schwer verletzte. Die gegnerische Versicherung hatte eine Haftung von 75 Prozent anerkannt. Der Radfahrer habe eine Mitschuld, weil er das parkende Auto in zu geringem Abstand passiert habe. Er hätte zudem mitbekommen können, dass der Autofahrer nach dem Einparken seine Tür habe öffnen wollen, argumentierte die Assekuranz.
Dies wollte der Rennradfahrer so nicht stehen lassen, klagte und bekam Recht: Der Autofahrer müsse sich beim Öffnen der Fahrertür so verhalten, dass eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist, teilte das Gericht mit. Dass der Radfahrer zu wenig Seitenabstand gehalten habe, könne nicht angenommen werden. Es habe hohes Verkehrsaufkommen geherrscht.