Der TagEuGH: Post durfte Staatsgelder für Pensionen erhalten
Die EU-Kommission hat im Streit über staatliche Hilfen für Pensionszahlungen an Beamte der Deutschen Post vor Gericht eine Schlappe erlitten. Die Brüsseler Behörde habe nicht nachgewiesen, dass der Konzern durch die Kofinanzierung Deutschlands einen wirtschaftlichen Vorteil erhalten habe, urteilte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH). Die Luxemburger Richter erklärten deshalb den Beschluss der EU-Kommission von 2012 für nichtig, in dem die Post aufgeordert wurde, einen Betrag zwischen 500 Millionen und einer Milliarde Euro zurückzuzahlen.
Die Post hatte in Folge der Kommissionsentscheidung rund 377 Millionen Euro an den Bund überwiesen - und ebenfalls gegen die Entscheidung der Kommission geklagt. Das Geld liegt jetzt auf einem Treuhandkonto. Das Unternehmen ist zuversichtlich, die gezahlten Gelder nun zurückzuerhalten.