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Der TagGericht: Betriebsrat kann Kündigung durchsetzen
28.03.2017, 14:38 Uhr
Unter bestimmten Umständen kann nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch der Betriebsrat eine Kündigung durchsetzen:
Möglich ist dies, wenn der Gekündigte etwa wegen Gewalt gegenüber Kollegen den Betriebsfrieden stört, entscheidet das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
Einem Mitarbeiter kann auf Verlangen des Betriebsrats ordentlich gekündigt werden, wenn dafür "ein dringendes betriebliches Erfordernis" vorliegt, heißt es im Urteil.
Das Gericht verweist allerdings auf die strengen Voraussetzungen für dieses Verfahren.