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Der TagGericht: Betriebsrat kann Kündigung durchsetzen

28.03.2017, 14:38 Uhr

Unter bestimmten Umständen kann nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch der Betriebsrat eine Kündigung durchsetzen:

  • Möglich ist dies, wenn der Gekündigte etwa wegen Gewalt gegenüber Kollegen den Betriebsfrieden stört, entscheidet das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

  • Einem Mitarbeiter kann auf Verlangen des Betriebsrats ordentlich gekündigt werden, wenn dafür "ein dringendes betriebliches Erfordernis" vorliegt, heißt es im Urteil.

  • Das Gericht verweist allerdings auf die strengen Voraussetzungen für dieses Verfahren.

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