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Der TagHunderte Neubürger sind den Pass wieder los

29.04.2019, 07:01 Uhr

Seit der Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts vor zehn Jahren haben mehr als 300 Eingebürgerte ihre deutsche Staatsangehörigkeit wegen Täuschung, Bestechung oder falschen Angaben wieder verloren.

Seit Februar 2009 kann eine Einbürgerung in den ersten fünf Jahren rückgängig gemacht werden, wenn sich herausstellt, dass der Verwaltungsakt "durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung oder durch vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben, die wesentlich für seinen Erlass gewesen sind, erwirkt worden sind". Das gilt auch dann, wenn der Betroffene dadurch staatenlos wird.