Der Tag
Der TagMissverstandene "Wohlfahrt" endet mit drei Jahren Gefängnis
11.06.2021, 19:35 Uhr
Da hat ganz offenbar ein ehemaliger Geschäftsführer der Awo Mecklenburg-Vorpommern das Wort "Wohlfahrt" ein wenig falsch verstanden und ordentlich in die eigene Tasche gewirtschaftet. Ein Gericht hat ihn nun wegen schwerer Untreue zu drei Jahren Haft verurteilt.
Der Verurteilte soll sich 2005 erst das Jahresgehalt von 84.000 auf 120.000 Euro haben aufstocken lassen und 2012 noch eine monatliche Zusatzrente von 2000 Euro gefordert haben. Mit Erfolg. Denn ein ehemaliger Kreisvorsitzender der Awo hat ihm in beiden Fällen bereitwillig die Forderungen erfüllt. Dafür wurde er ebenfalls verurteilt, allerdings zu 18 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurden.