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Der TagRichter klären Streit um die Wurst
24.05.2024, 14:32 Uhr
Was zählt beim Wiegen? Nur die eigentliche Wurst? Oder auch die nicht essbare Hülle und Verschlussclips? Das alles sind Fragen, mit denen sich das Oberverwaltungsgericht in Münster beschäftigt hat. Geklagt hatte eine Firma, deren Produkte mit einem Verkaufsverbot belegt wurden, weil das Eichamt ein paar Gramm weniger Wurst in der Verpackung als angegeben beanstandet hatte. Zu Unrecht, urteilen die Richter: Zur Füllmenge von fertig verpackten Würsten zählen auch die nicht essbare Wursthülle und Verschlussclips. Wäre das also auch geklärt.