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Der TagSchwarzfahren auch mit Zettel an der Mütze strafbar
28.09.2015, 21:36 Uhr
Gut, dass das jetzt von mehreren Instanzen gerichtlich geklärt ist:
Offen zur Schau getragenes Schwarzfahren schützt nicht vor einer Strafe. Ein Fahrgast ohne Fahrkarte mache sich auch dann strafbar, wenn er eine Mütze mit einem Zettel und der Aufschrift "Ich fahre schwarz" trage, erklärte das Oberlandesgericht Köln am Montag und bestätigte eine Entscheidung des Landgerichts Bonn. Gegen diese hatte ein Schwarzfahrer Revision eingelegt.
Der Angeklagte war am 11. November 2011 - dem Beginn der damaligen Karnevalssession - in Köln in einen ICE eingestiegen. Eine Fahrkarte hatte er nicht, in seiner Wollmütze steckte aber ein Zettel, mit dem er dies offen kundtat.