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Der TagStich im Arm? Pleite vor Gericht für AfD-Chef Chrupalla

24.05.2024, 16:03 Uhr

Nach einem vermeintlichen Stich im Arm im vergangenen Jahr bei einer Wahlkampfveranstaltung in Ingolstadt scheitert AfD-Parteichef Tino Chrupalla mit dem Versuch, eine gerichtliche Entscheidung zu erzwingen. Der Antrag Chrupallas sei unzulässig, teilt das Oberlandesgericht München mit. Er habe unter anderem formale Erfordernisse nicht erfüllt. Gegen den Beschluss des OLG können keine Rechtsmittel eingelegt werden. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen in der Sache eingestellt, weil sich kein Verdacht auf eine Straftat hatte erhärten lassen.

Chrupalla hatte während der Veranstaltung am 4. Oktober nach eigenen Angaben einen Stich wahrgenommen und über Schmerzen sowie über Schwindel und Übelkeit geklagt. Alle vorgenommenen Tests etwa auf eine mögliche Vergiftung waren aber negativ verlaufen.

Quelle: ntv.de