Der Tag

Der TagVorwerk muss nicht über Modellwechsel informieren

09.01.2020, 13:55 Uhr

Der Hausgerätehersteller Vorwerk ist nach einem Urteil des Landgerichts Wuppertal nicht verpflichtet, seine Kunden lange im Voraus von dem geplanten Modellwechsel bei dem Luxusküchengerät Thermomix zu informieren. Die Wuppertaler Richter weisen eine entsprechende Klage einer Thermomix-Käuferin aus Kaiserslautern endgültig ab, die nach der überraschenden Präsentation des neuen Thermomix TM6 im vergangenen Frühjahr ihr wenige Wochen zuvor gekauftes Vorgängermodell zurückgeben wollte.

Der Vorsitzende Richter Stefan Istel betont in seiner Urteilsbegründung, der Hausgerätehersteller habe ein berechtigtes Interesse gehabt, die aktuelle Produktion noch abzusetzen, ohne Hinweise auf den künftigen Produktwechsel zu geben. Selbst wenn das neue Gerät schon in den Startlöchern gestanden habe, gebe es keine Pflicht, die Vorgängermodelle als Auslaufmodell zu bezeichnen.