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Absturz von Flug 4U9525Hinterbliebene lassen Klage vor US-Gerichten prüfen
20.04.2015, 07:56 UhrHinterbliebene der Opfer des Germanwings-Absturzes erwägen eine Klage vor US-Gerichten. In der Regel überschreiten die von dortigen Gerichten festgelegten Schadenersatzsummen die von deutschen Gerichten deutlich, da auch die emotionalen Folgen des Verlustes mit in die Summe einfließen.
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