
20.04.2015 07:56 Uhr – 01:18 min
Absturz von Flug 4U9525 Hinterbliebene lassen Klage vor US-Gerichten prüfen
Hinterbliebene der Opfer des Germanwings-Absturzes erwägen eine Klage vor US-Gerichten. In der Regel überschreiten die von dortigen Gerichten festgelegten Schadenersatzsummen die von deutschen Gerichten deutlich, da auch die emotionalen Folgen des Verlustes mit in die Summe einfließen.