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Nach Gerichtsurteil in FrankreichTÜV muss für minderwertige Brustimplantate zahlen

23.05.2021, 11:09 Uhr

Etwa zehn Jahre nach dem Skandal um minderwertige Brustimplantate des Hersteller PIP bekommen Tausende Opfer recht. Ein französisches Gericht bestätigt nun die Haftung des TÜV Rheinland, der die Implantate für unbedenklich erklärt hatte, obwohl sie billiges Industriesilikon enthielten.

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