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Gericht untersagt Abschiebung Ex-Leibwächter von Bin Laden darf in Deutschland bleiben

Ein als gefährlich eingestufter Ex-Angehöriger der Leibgarde von Osama bin Laden darf nicht nach Tunesien abgeschoben werden. Die Begründung des Gerichts: Trotz der Änderungen der politischen Situation in dem Land bestehe nach wie vor ein hohes Risiko, dass dem Tunesier Sami A. bei einer Rückkehr eine unmenschliche Behandlung oder gar Folter drohe.
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