218438300.jpg

Grundsatzurteil gefällt Mindestlohn gilt auch für ausländische Pflegekräfte

Die Corona-Pandemie unterstreicht, wie prekär die Gehaltssituation für Pflegekräfte ist - vor allem für die aus dem Ausland. Das Bundesarbeitsgericht bestätigt nun: Ausländische Pfleger und Pflegerinnen haben Anspruch auf den Mindestlohn. Die Gesetzesnovelle bedeutet teilweise untragbare Mehrausgaben für viele Familien.
Meistgesehen
Alle Videos
Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen