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n-tv Ratgeber Ab 1. Juni gilt beim Makler das Bestellerprinzip

Wohnungssuchende sollten sich den 1. Juni im Kalender dick unterstreichen. Denn ab diesem Datum gilt das sogenannte Bestellerprinzip. Das heißt: Wer einen Makler beauftragt, zahlt auch die Provision. In den meisten Fällen ist das ja der Vermieter. Doch so klar, wie sie scheint, ist die Rechtslage nicht immer.
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