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n-tv RatgeberAb 1. Juni gilt beim Makler das Bestellerprinzip

13.05.2015, 18:30 Uhr

Wohnungssuchende sollten sich den 1. Juni im Kalender dick unterstreichen. Denn ab diesem Datum gilt das sogenannte Bestellerprinzip. Das heißt: Wer einen Makler beauftragt, zahlt auch die Provision. In den meisten Fällen ist das ja der Vermieter. Doch so klar, wie sie scheint, ist die Rechtslage nicht immer.

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