
13.05.2015 18:30 Uhr – 04:11 min
n-tv Ratgeber Ab 1. Juni gilt beim Makler das Bestellerprinzip
Wohnungssuchende sollten sich den 1. Juni im Kalender dick unterstreichen. Denn ab diesem Datum gilt das sogenannte Bestellerprinzip. Das heißt: Wer einen Makler beauftragt, zahlt auch die Provision. In den meisten Fällen ist das ja der Vermieter. Doch so klar, wie sie scheint, ist die Rechtslage nicht immer.