Arbeitszeiterfassung per Stechuhr ist in vielen Firmen noch üblich.

Gericht fällt eindeutiges Urteil Gehören Duschen und Umziehen zur Arbeitszeit?

Gehört das Umziehen vor und nach dem Job zur Arbeitszeit? Und wie ist das, wenn nach schweißtreibender Arbeit umgehend eine Dusche nötig ist? Mit der Klage eines Kfz-Mechanikers gegen die Stadtwerke Oberhausen befasst sich jetzt das Landesarbeitsgericht Düsseldorf. Die Richter kommen zu einem eindeutigen Ergebnis.
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