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Gericht fällt eindeutiges UrteilGehören Duschen und Umziehen zur Arbeitszeit?

04.08.2015, 09:26 Uhr

Gehört das Umziehen vor und nach dem Job zur Arbeitszeit? Und wie ist das, wenn nach schweißtreibender Arbeit umgehend eine Dusche nötig ist? Mit der Klage eines Kfz-Mechanikers gegen die Stadtwerke Oberhausen befasst sich jetzt das Landesarbeitsgericht Düsseldorf. Die Richter kommen zu einem eindeutigen Ergebnis.

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