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Fehlerhafter Börsengang BGH urteilt zugunsten von Telekom-Kleinaktionären

Das kann für die Deutsche Telekom teuer werden: Rund 15 Jahre nach dem dritten Börsengang stellt der Bundesgerichtshof einen Fehler im Verkaufsprospekt fest. Der BGH gibt Anleger recht, die gegen den Verkaufsprospekt geklagt haben. Nun können sich viele Kleinanleger Hoffnung auf Schadensersatz machen.
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