Nach Streit mit Vermieter AfD muss Bundesgeschäftsstelle in Berlin räumen
26.09.2025, 09:07 Uhr
Für die Partei hatte die Wahlparty im Februar weitreichende Folgen.
Nach ihrer Wahlparty in der Parteizentrale im vergangenen Februar erhält die AfD die Kündigung ihres Vermieters. Die Partei wehrt sich gegen die entsprechende Räumungsklage - und unterliegt nun vor Gericht. Für den Auszug bleibt jedoch noch etwas Zeit.
Die AfD muss nach einem Urteil ihre Bundesgeschäftsstelle in Berlin im Herbst 2026 räumen und damit früher, als es der Mietvertrag vorsah. Mit der Wahlparty nach der Bundestagswahl am 23. Februar im Innenhof des Bürogebäudes habe die Partei gegen Vorgaben verstoßen, entschied das Landgericht Berlin. Eine fristlose Kündigung rechtfertige dies allerdings nicht, erklärte Richter Burkhard Niebisch.
Damit hat sich die AfD teils erfolgreich gegen eine entsprechende Räumungsklage gewehrt. "Ein großer Tag für meine Partei. Sie sehen mich sehr glücklich", sagte der stellvertretende AfD-Bundessprecher und Bundestagsabgeordnete Kay Gottschalk, der seine Partei in der mündlichen Verhandlung vertrat.
Nach dem Urteil muss die Partei den Großteil ihrer Räume zum 30. September 2026 räumen. Den restlichen Bereich muss sie spätestens zum 31. Dezember 2026 verlassen haben. Gegen das Urteil kann Berufung beim Berliner Kammergericht, der nächsthöheren Instanz, eingelegt werden. Der Kläger ließ zunächst offen, ob er das Urteil akzeptiert. "Zum Urteil selbst können wir, gleichgültig wie dieses ausfällt, erst nach Vorlage der Ausfertigung und Analyse der Urteilsbegründung Stellung nehmen", teilte der österreichische Investor Lukas Hufnagl bereits mit.
Kündigung hatte Vorspiel
Die Eigentümergesellschaft der wenig zentral gelegenen Immobilie im Bezirk Reinickendorf hatte der Partei wegen der Wahlparty fristlos gekündigt - ohne sie aber vorher abzumahnen. Die Mietverträge laufen eigentlich noch bis Ende 2027, es sind aber jeweils Sonderkündigungsrechte vorgesehen.
Laut dem Vermieter war die Feier im Innenhof der Parteizentrale ungenehmigt. Die AfD hatte ihr Logo auf die Fassade des Gebäudes projiziert und Zelte im Innenhof aufgestellt. Andere Mieter hatten wegen polizeilicher Sperrungen und Demonstrationen das Gebäude nicht mehr betreten können. Die "Gefahrenlage für das Objekt" sei erhöht gewesen, zitiert die "Bild"-Zeitung den Anwalt des Vermieters.
Der Streit hatte zudem ein Vorspiel: Bereits kurz nach dem Einzug habe die AfD Masten mit Parteifahnen aufstellen wollen - was der Vermieter jedoch verbot. Jedwede Form politischer Werbung sei nicht erlaubt. Darüber hatte sich die Partei mit der Projektion hinweggesetzt. Im Kündigungsschreiben bezeichnete der Vermieter die Partei auch deswegen als "Mieter, der sich über alle vertraglichen Absprachen und jegliche guten Sitten hinwegsetzt, Hausfriedensbruch und Vermögensgefährdung zulasten seines Vermieters und Nötigung gegenüber allen anderen Mietparteien des Hauses begeht, der also völlig rücksichtslos nur eigene Interessen verfolgt".
Quelle: ntv.de, spl/AFP/dpa