Teenager heimtückisch ermordet14-Jähriger zu neun Jahren Haft verurteilt

Im baden-württembergischen Sinsheim lockt ein Jugendlicher einen 13-Jährigen in einen Wald und tötet ihn mit mehreren Messerstichen. Das Gericht sieht das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt und fällt nun ein Urteil: Seine restliche Jugend verbringt der Täter voraussichtlich im Gefängnis.
Ein 14 Jahre alter Junge ist in Heidelberg wegen der Tötung eines 13-Jährigen zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt worden. Die Große Jugendkammer des Landgerichts sah es als erwiesen an, dass der jüngere Jugendliche im Februar in ein Waldstück bei Sinsheim-Eschelbach gelockt worden war, wo der Ältere siebenmal auf ihn einstach. Er habe in Tötungsabsicht gehandelt, erklärte das Gericht.
Der 13-Jährige starb noch vor Ort. Der 14-Jährige gestand später, ihn vorsätzlich getötet zu haben. Dass die Tat als heimtückischer Mord gewertet werde, ergebe sich aus Indizien und den Spuren am Tatort, teilte das Landgericht weiter mit.
Die Polizei hatte den 14-Jährigen mit einem Küchenmesser in der Hand neben der Leiche des Jungen und im Beisein eines Mädchens im Stadtteil Eschelbach festgenommen. Hinter der Tat steckte nach Erkenntnissen der Ermittler ein Eifersuchtsstreit um das zwölfjährige Mädchen.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von zehn Jahren wegen Mordes gefordert, die Verteidigung siebeneinhalb Jahre wegen Totschlags. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage können noch Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.
Debatte um Strafmündigkeit
Der Fall hatte weit über Sinsheim hinaus Aufsehen erregt und eine Debatte über den Umgang mit Tätern im Alter um die Strafmündigkeit ab 14 Jahren entfacht - zumal der Verdächtige bei der Polizei bekannt war: Im November hatte er einen Mitschüler an einer Realschule in Östringen im Landkreis Karlsruhe mit einem Messer schwer verletzt. Danach kümmerte sich das Jugendamt um die Familie.
Eine Gefahr für das Kindeswohl sah man aber nicht, das Familiengericht wurde nicht eingeschaltet. Der damals strafunmündige 13-Jährige kam nach Angaben der Behörde stattdessen für drei Wochen stationär in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendpsychiatrie unter - und begann dort ein Programm gegen Gewalt als Mittel der Konfliktlösung.
Dass der 14-Jährige wegen Mordes vor Gericht stand, geht auf die Einschätzung von Sachverständigen zurück. Die Staatsanwaltschaft hatte Experten zurate gezogen und kam zu dem Schluss, dass der Jugendliche strafrechtlich verantwortlich war - "dass er also nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug war, das Unrecht seiner Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln". Das Mädchen, das bei der Tat zugegen war, soll in den Plan des Angeklagten involviert gewesen sein. In dem Verfahren ging es aber nur um den 14-Jährigen.