Mann wegen Auto erstochen20-jähriger Mörder muss ins Gefängnis

Ein junges Pärchen will in die Schweiz. Deshalb ersticht ein 20-Jähriger den Besitzer eines Autos. Nun muss er für fast zehn Jahre ins Gefängnis. Der Richter entscheidet sich dabei für das Jugendstrafrecht. Auch die Freundin kommt glimpflich davon.
Weil er einen ihm völlig unbekannten Mann hinterrücks erstochen hat, soll ein 20-Jähriger neuneinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Zwickau sah es als erwiesen an, dass der Mann aus der sächsischen Stadt sein 45-jähriges Opfer im November 2017 aus Habgier ermordete. Um sich mit seiner 17 Jahre alten Freundin in die Schweiz absetzen zu können, habe das Paar ein Auto und Geld gebraucht, hieß es.
Anders als vom Staatsanwalt gefordert, verurteilte die Schwurgerichtskammer den Heranwachsenden nach Jugendstrafrecht. Die Anklage hatte für eine lebenslange Haft plädiert.
Die Minderjährige erhielt wegen Beihilfe eine Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Sie sei nicht unmittelbar an der Tat beteiligt gewesen, sondern habe in einem Hauseingang rund 200 Meter entfernt gewartet, hieß es.
Das Sprichwort "Mitgehangen, mitgefangen" gelte in der Rechtsprechung nicht, sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsverkündung. Der jungen Frau sei durch verbale Bemerkungen zwar eine "tatfördernde Wirkung" anzulasten, aber keine "objektive Tatherrschaft". Das Urteil gegen die beiden Deutschen ist noch nicht rechtskräftig.