Mordurteil bleibt bestehen BGH weist Revision des Heilbronner Todesfahrers ab
15.04.2025, 11:15 Uhr Artikel anhören
Beamte führen den Angeklagten im August 2023 in den Verhandlungssaal des Landgerichts Heilbronn.
(Foto: picture alliance/dpa)
Im Februar 2023 rast ein junger Mann durch die Heilbronner Innenstadt und tötet einen Familienvater. Das Landgericht in der baden-württembergischen Stadt verhängt eine hohe Jugendstrafe. Mit einer Revision scheitert der Verurteilte jetzt.
Die Verurteilung eines jungen Manns wegen Mordes nach einem tödlichen Raserunfall im baden-württembergischen Heilbronn ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof habe die Revision des Angeklagten als offensichtlich unbegründet verworfen, teilte eine Sprecherin des Landgerichts Heilbronn mit.
Der damals 21-Jährige war im April 2024 zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er im Februar 2023 durch die Heilbronner Innenstadt gerast und dabei mit dem Auto kollidiert war. Der 42-jährige Fahrer des Autos, ein Familienvater, starb. Seine Frau und die zwei Kinder, die ebenfalls in dem Fahrzeug saßen, wurden verletzt.
Das Landgericht Heilbronn sah bei der Tat das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an. Vor der Kollision mit dem Auto der Familie hatte der Mann zudem fast eine Passantin überfahren, weshalb er auch des versuchten Mordes schuldig gesprochen wurde.
Quelle: ntv.de, lar/AFP