Beamte in Brand gesetzt29-Jähriger wegen Spiritus-Mord vor Gericht

Ein offenbar psychisch kranker Mann soll in eine Hamburger Klinik gebracht werden. Doch als er von zwei Behördenmitarbeitern abgeholt wird, eskaliert die Situation. Nun muss sich der Patient wegen Mordes vor Gericht verantworten.
Eine tödliche Attacke mit einem Brandsatz auf Behördenmitarbeiter beschäftigt das Hamburger Landgericht. Mit brennendem Spiritus soll ein 29-Jähriger zwei Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes und seinen Betreuer angegriffen haben, als diese ihn in eine psychiatrische Einrichtung bringen wollten. Einer der Behördenmitarbeiter kam bei der Tat am 24. September 2018 ums Leben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten grausamen, heimtückischen und mit gemeingefährlichen Mitteln verübten Mord vor. Die weiteren Anklagepunkte lauten: zweifacher versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung und schwere Brandstiftung.
In seiner Wohnung soll der Mann einen Brandsatz auf den 50-Jährigen und dessen Kollegen geschleudert haben. Die Kleidung beider Mitarbeiter fing Feuer. Die Druckwelle einer Verpuffung schleuderte den Betreuer ins Wohnzimmer. Der 50-Jährige riss sich noch seine brennende Jacke vom Körper und lief ins Freie. Auf dem Rasen vor dem Haus erlag er aber seinen schweren Verletzungen. Sein damals 59 Jahre alter Kollege konnte gerettet werden. Er sei aber im Gesicht und am Oberkörper auf Dauer entstellt, sagte die Staatsanwältin. Der mutmaßliche Täter sprang aus dem Küchenfenster der brennenden Wohnung im dritten Obergeschoss und erlitt ebenfalls schwerste Verletzungen. Der Betreuer kam mit leichten Blessuren davon.
Sachverständiger empfiehlt Psychiatrie
Der Vorsitzende der Strafkammer am Landgericht, Joachim Bülter, erklärte nun zu Prozessbeginn, nach Angaben eines Gutachters sei von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten auszugehen. Der Sachverständige habe empfohlen, neben einer Freiheitsstrafe die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anzuordnen. Dort ist der 29-Jährige bereits wegen eines vorläufigen Beschlusses untergebracht. Die Verteidigerin stellte den Antrag, die Öffentlichkeit vom Prozess auszuschließen. Dem entsprach das Gericht, Zuschauer werden erst wieder zur Verkündung des Urteils zugelassen sein.
Der Angeklagte - graues T-Shirt, kurz geschorene Haare und Drei-Tage-Bart - starrte während der Verhandlung geradeaus und reagierte auf Fragen des Richters nur mit einem zögerlichen Nicken. Nach Ausschluss der Öffentlichkeit wollte sich der 29-Jährige aber zu den Vorwürfen äußern, wie Bülter sagte. Dem Angeklagten gegenüber saß die Witwe des getöteten Behördenmitarbeiters als Nebenklägerin. Sie wischte sich immer wieder Tränen aus den Augen. Der überlebende Behördenmitarbeiter - ebenfalls Nebenkläger - ließ sich von seinem Anwalt vertreten. Das Gericht hat neun weitere Verhandlungstermine bis zum 25. April angesetzt.