"Absoluter Vernichtungswille" 50-Jähriger muss für Femizid in Berlin lebenslang in Haft
26.02.2025, 18:09 Uhr Artikel anhören
An einem Prozesstag Ende Januar protestierten Frauen vor dem Landgericht und versuchten auf die hohe Zahl an Femiziden hinzuweisen.
(Foto: picture alliance/dpa)
Eine Frau trennt sich 2020 von ihrem Mann und lässt sich 2022 scheiden. Er überwindet die Trennung nicht und bedroht und attackiert seine Ex-Partnerin immer wieder - bis zum August 2024. Da schlägt er sie nieder und ersticht sie. Für den Mord zeigt er keinerlei Reue. Entsprechend hart ist das Gerichtsurteil.
Nach der Tötung seiner Ex-Frau auf offener Straße in Berlin-Zehlendorf ist ein 50-jähriger Mann wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Angeklagte habe die Mutter seiner vier Kinder im August 2024 in "absolutem Vernichtungswillen" öffentlich hingerichtet, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Dobrikat bei der Urteilsbegründung am Berliner Landgericht. Es liege eine besondere Schwere der Schuld vor.
Laut Dobrikat hatte sich der Angeklagte am 28. August 2024 dazu entschlossen, zu der Wohnung seiner Ex-Frau in Berlin-Zehlendorf zu fahren, obwohl es sich um eine geschützte Wohnung nach dem Gewaltschutzgesetz handelte und er sich dieser nicht nähern durfte. Die 36-Jährige hatte sich bereits im Jahr 2020 von dem Angeschuldigten getrennt und im Jahr 2022 scheiden lassen. Er hatte sie immer wieder angegriffen und bedroht.
Der Angeklagte habe mit dem Ende der Beziehung nicht umgehen können, sagte der Richter. Während er in seinem Leben immer weitere Abstriche erfahren habe, habe er erlebt, wie seine Ex-Frau sich immer mehr emanzipiert und sich freigeschwommen habe. Dies habe seine Ehre aus seiner Sicht massiv verletzt. "Wenn er sie traf, entlud sich sein massiver Hass", sagte Dobrikat.
Als der 50-Jährige dieses Mal seine Ex-Frau auf dem Gehweg vor dem Haus antraf, griff er sie sofort an und brachte sie mit Faustschlägen zu Boden. Laut Dobrikat setzte sich der Angeklagte anschließend auf sie und schlug massiv auf die Frau ein.
Mörder berichtet stolz von der Tat
Als Zeugen ihn lautstark aufforderten, aufzuhören, ließ er kurz von der Frau ab. Sie konnte sich aufrappeln und ein paar Schritte weglaufen, wurde aber durch den Angeklagten erneut zu Boden gebracht. Diesmal stach er dreimal massiv mit einem Messer in Herzhöhe auf seine Ex-Frau ein. Diese Verletzungen waren tödlich.
Obwohl sich anschließend eine Zeugin, die das Geschehen beobachtet hatte, schützend im sogenannten Vierfüßlerstand über die 36-Jährige beugte, sei der Angeklagte weiterhin auf der Suche nach Genugtuung gewesen, sagte der Vorsitzende Richter. Er habe noch mehrmals mit den Füßen nach dem Kopf seiner Ex-Frau getreten.
Reue habe der Angeklagte anschließend nicht gezeigt - im Gegenteil. Er habe sich in aller Ruhe eine Zigarette angezündet und seinen Bruder angerufen, um ihm stolz von der Tat zu berichten, zu der er aus seiner Sicht das Recht hatte.
Dass es dem Angeklagten um seine Kinder ging, wie er es im Prozess angegeben hatte, sehe die Kammer nicht. Er habe gewusst, dass es diesen gut gehe. Durch seine Tat habe er sie zu Halbwaisen gemacht. Sie stünden jetzt allein da und könnten von Glück sprechen, dass sie von Familienmitgliedern aufgenommen wurden - auch wenn die Wohnverhältnisse offenbar unbefriedigend seien.
Der Prozess wurde von zahlreichen Zuschauern beobachtet. Nach dem Ende der Urteilsbegründung beschimpften einige von ihnen den Angeklagten, während er aus dem Gerichtssaal geführt wurde.
Quelle: ntv.de, als/AFP