Panorama

Schüsse an der Müritz80-Jähriger gesteht Mord an Anwältin

31.07.2018, 15:33 Uhr
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"Ich habe geschossen, weil ich mich bedroht gefühlt habe", sagte der 80-jährige Angeklagte zu Prozessbeginn. (Foto: picture alliance/dpa)

Mit drei Schüssen tötet ein Mann aus Waren an der Müritz eine Anwältin. Die Staatsanwaltschaft spricht von Heimtücke. Vor Gericht gesteht der Angeklagte seine Tat - und offenbart die Abgründe eines über 19 Jahre anhaltenden Streits.

Im Mordprozess um tödliche Schüsse auf eine Rechtsanwältin in Waren an der Müritz hat der 80 Jahre alte Angeklagte ein Geständnis abgelegt. "Ich habe geschossen, weil ich mich bedroht gefühlt habe", sagte er vor der Schwurgerichtskammer am Landgericht Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern. Er sei aber nicht mit dem Vorsatz dorthin gegangen, die Frau zu töten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Mord aus Heimtücke vor.

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In diesem Gebäude fielen im Februar die tödlichen Schüsse. (Foto: picture alliance/dpa)

Der Rentner hatte die 67 Jahre alte Anwältin am 1. Februar in ihrer Kanzlei aufgesucht, um eine über 19 Jahre laufende Geldstreitigkeit mit ihr und ihrem Mann zu klären. Es kam laut Anklage zum offenen Streit und die Juristin wurde mit drei Schüssen in Hals und Kopf getötet. Der Angeklagte flüchtete, wurde aber noch am Tatabend in seiner Wohnung gefasst. Zeugenhinweise und Aussagen von Angehörigen des Opfers führten zu dem Schützen.

Dem tödlichen Vorfall ging eine lange vermögensrechtliche Auseinandersetzung voraus. Wie der Angeklagte berichtete, hatte sich der Mann der Anwältin mehrfach unter falschem Vorwand größere Geldsummen bei ihm geborgt. Dazu sei man auch dreimal mit dem Auto der Anwältin nach Luxemburg gefahren, um Geld von einer Bank zu holen. Als der Rentner das Geld zurückverlangte, sei er jahrelang hingehalten worden.

Das Landgericht Neubrandenburg hatte dem Angeklagten bereits 2015 in einem Zivilprozess gegen die Anwältin und deren Mann Recht gegeben. Beide schuldeten dem ehemaligen Leiter eines Lagers in Waren rund 94.000 Euro. Doch auch nach dem Urteil sah der Angeklagte kein Geld. Der Ehemann der Anwältin habe ihm sogar verboten, seine Frau noch mal in der Kanzlei zu besuchen, weil sie "den Anblick seiner verkrüppelten Hand nicht ertragen kann". Er habe sich sehr erniedrigt gefühlt. Seine rechte Hand ist seit den 1960er- Jahren verkrüppelt.

Angeklagter litt an Depressionen

Schließlich habe die Anwältin ihm 2015 versprochen, erst einen Heimplatz für ihren Ehemann zu besorgen, dann das Haus an der Müritz zu verkaufen, und dann könne er auf Geld hoffen. Das habe er am 1. Februar 2018 dann klären wollen. "Ich hatte mein Leben lang gespart und wollte mir eigentlich selbst ein Haus bauen", sagte der 80-Jährige. Die Anwältin und ihr Mann hätten ihm seinen Traum und sein Leben kaputt gemacht.

Der 80-Jährige war in der Zwischenzeit bereits wegen Depressionen in psychischer Behandlung. In einem Schreiben an die Juristin hatte er 2015 gedroht, sich umzubringen "und jemand aus der Familie der Anwältin mitzunehmen". Das habe aber nur eine Drohung sein sollen, um endlich sein Geld zurückzubekommen, sagte er vor Gericht.

Die Pistole habe er sich in Tschechien besorgt. Die Waffe habe er immer mitgenommen, wenn er irgendwohin ging, wo er sich nicht sicher fühlte. Am Tattag sei ihm die Waffe in der Kanzlei aus der linken Tasche der Jacke gefallen. Daraufhin sei die Anwältin kurz danach aufgestanden, habe ihn ein "geldgieriges Scheusal" genannt und gedroht, "ihm den Locher um die Ohren zu hauen". Da habe er geschossen. In der Haft hatte der Mann der Polizei verraten, wo er die Pistole versteckt hatte.

Quelle: fzö/dpa

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