Gericht verurteilt MedizinerÄrzte befruchten Frau mit falschem Sperma

Sie will zwei Kinder vom selben Samenspender, doch bei der Befruchtung unterläuft den Ärzten ein Fehler: Sie verwenden das falsche Sperma. Die Frau trägt ein psychosomatisches Leiden davon. Nun spricht ihr ein Gericht in Hamm Schmerzensgeld zu.
Das Oberlandesgericht Hamm hat einer Mutter 7500 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, bei deren künstlichen Befruchtung in einer Arztpraxis falsches Sperma verwendet wurde. Die entsprechende Pflichtverletzung der Ärzte habe zu körperlich-psychischen Beeinträchtigungen der Frau beigetragen, urteilte das Gericht.
Die Klägerin lebte demnach in einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft und ließ von den beklagten Ärzten 2007 eine künstliche Befruchtung mit Samen eines ihr unbekannten Spenders vornehmen. In der Folge gebar die Frau ein Mädchen, das die damalige Lebenspartnerin der Mutter später als gemeinschaftliches Kind annahm.
Nach der Geburt des Mädchens wandte sich die Mutter 2009 erneut an die Arztpraxis, um eine weitere künstliche Befruchtung vornehmen zu lassen - und zwar ausdrücklich mit dem Samen desselben unbekannten Spenders. Grund war nach Gerichtsangaben, dass die Frau Vollgeschwister als Kinder haben wollte.
Klägerin benötigt Langzeittherapie
Nach der neuerlichen künstlichen Befruchtung gebar die Frau einen Jungen. Da ihre beiden Kinder aber unterschiedliche Blutgruppen hatten, hakte die Klägerin bei den Ärzten nach - und erfuhr schließlich, dass das Mädchen und der Junge nicht mit dem Samen desselben Spenders gezeugt wurden.
Diese Nachricht habe bei ihr eine körperlich-psychische Belastungssituation mit Erschöpfungszuständen, depressiven Episoden und Schuldgefühlen gegenüber beiden Kindern ausgelöst, machte die Frau vor Gericht geltend. Auch das Gericht gelangte zu der Auffassung, dass die Ärzte mit der Verwechslung des Spermas das Leiden der Frau mitverursacht haben. Zur angemessenen Behandlung benötigt die Klägerin eine Langzeittherapie.