Gerichtsurteil in AnsbachAmokschütze kommt in Psychiatrie

Im vergangenen Sommer erschießt ein 48-Jähriger im bayerischen Ansbach zwei Menschen - weil er sie für Werwölfe oder Vampire hält. Laut Gericht leidet er an einer paranoiden Schizophrenie, ist nicht schuldfähig. Das Gefängnis bleibt ihm deshalb erspart.
Der Amokschütze aus Mittelfranken, der im vergangenen Sommer zwei Menschen erschossen hat, wird in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht. Das hat das Landgericht Ansbach entschieden - und folgte damit den Forderungen von Anklage und Verteidigung. Der 48-Jährige hatte in zwei Ortsteilen von Leutershausen bei Ansbach zuerst eine 82-jährige Frau und danach einen 72 Jahre alten Radfahrer erschossen. Danach schoss noch auf eine Autofahrerin und auf einen Traktorfahrer.
Während des Prozesses war klar geworden, dass der Amokschütze unter einer paranoiden Schizophrenie leidet und damit schuldunfähig ist. In seinen Opfern will er Werwölfe oder Vampire gesehen haben, hatte der Leitende Oberstaatsanwalt Gerhard Neuhof in seinem Schlussvortrag vor dem Landgericht in Ansbach gesagt. Vom Vorwurf des zweifachen Mordes rückte der Ankläger in dem Sicherungsverfahren ab, denn das Mordmerkmal der Heimtücke sei wegen der psychischen Krankheit des Mannes nicht erfüllt.
Der Verteidiger des 48-Jährigen, Benjamin Schmitt, schloss sich den Ausführungen des Anklägers weitgehend an. In Bezug auf die Autofahrerin und den Traktorfahrer, die der Schütze verfehlt hatte, plädierten Anklage und Verteidigung jeweils auf versuchten Totschlag, im Fall des Traktorfahrers in Kombination mit gefährlicher Körperverletzung. Der Mann hatte leichte Schnittverletzungen durch umherfliegende Glassplitter erlitten.
Schütze hat "keinen Bezug zur Realität"
An einer Tankstelle in Bad Windsheim konnten Mitarbeiter den Mann schließlich überwältigen und festhalten, bis die Polizei eintraf. Rund eineinhalb Stunden lang hatte die Amokfahrt bis dahin gedauert. Der Ankläger sagte, der Beschuldigte habe aufgrund seiner Krankheit und seines langjährigen Cannabis-Konsums "jeden Bezug zur Realität verloren". Es habe keinerlei Hinweise gegeben, dass die Taten in irgendeiner Weise geplant waren. Die Rentnerin und der Radfahrer seien Zufallsopfer gewesen.
Die Unterbringung in der Psychiatrie solle zeitlich unbefristet sein, werde aber jährlich überprüft. Würde der Mann nicht eingewiesen, bestehe eine "sehr hohe Wahrscheinlichkeit für weitere ähnliche Taten", sagte Staatsanwalt Neuhof.
Zwei Vertreterinnen der Nebenklage hatten vor der Urteilsverkündung gefordert, der Gesetzgeber müsse strengere Kontrollen von Waffenbesitzern einführen. Sie müssten auf psychische Krankheiten sowie Drogen- und Alkoholabhängigkeit überprüft werden. Eine der Anwältinnen kritisierte, dass Sportschützen wie der 48-Jährige Waffen und Munition bei sich zu Hause aufbewahren dürfen.